25. Mai 2016 | Finanznachrichten

AIXTRON SE Hauptversammlung 2016 / Alle Beschlussvorlagen angenommen / Aufsichtsrat wiedergewählt

DGAP-News: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges

2016-05-25 / 15:18
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AIXTRON SE Hauptversammlung 2016

Alle Beschlussvorlagen angenommen

Aufsichtsrat wiedergewählt

Herzogenrath, 25. Mai 2016 - Die Aktionäre der AIXTRON SE (FWB: AIXA; NASDAQ: AIXG), einem weltweit führenden Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, stimmten heute für alle Beschlussvorlagen, die Vorstand und Aufsichtsrat auf der diesjährigen Hauptversammlung präsentierten.

Wichtige Beschlüsse

Dabei wurden folgende Tagesordnungspunkte von der 19. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen:

- Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

- Wahl des Abschlussprüfers für Konzern und SE für das Geschäftsjahr 2016

- Neuwahl des Aufsichtsrats

Bei der Hauptversammlung im Hotel Pullman Aachen Quellenhof waren knapp 36 Prozent des Grundkapitals vertreten.

Rede des Vorstands und Präsentation

Das Redemanuskript des Vorstandsvorsitzenden Martin Goetzeler und des AIXTRON COO Dr. Bernd Schulte mit dem Titel "Fokussierung im Blick", in dem die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2015 und des ersten Quartals 2016, das angekündigte geplante Übernahmeangebot sowie die Technologien und die Strategie des Konzerns erläutert werden, kann ebenso wie die Präsentation zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung von der Homepage heruntergeladen werden: www.aixtron.com/hv.

Kontakt:

Guido Pickert
Investor Relations und Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
invest@aixtron.com

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die tatsächlichen Ergebnisse und Trends können wesentlich von unseren zukunftsgerichtete Aussagen abweichen. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen aufgeführt und bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen und haben Gültigkeit zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.



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