Bericht des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2021 hat AIXTRON den höchsten Auftragseingang und Umsatz seit 2012 erzielt. Dies ist das Ergebnis einer konsequenten Fokussierung auf Anwendungen von Verbindungshalbleiter materialien in schnell wachsenden Endmärkten, die wir seit mehreren Jahren gezielt betreiben. Das herausragende Engagement der AIXTRON-Mitarbeiter hat diesen Geschäftserfolg trotz schwieriger Rahmenbedingungen angesichts der COVID-19-Pandemie möglich gemacht. 

AIXTRON liefert die Schlüsseltechnologie für die Megatrends Nachhaltigkeit und Digitalisierung, aus welchen sich außerordentlich attraktive Wachstumschancen ergeben. Im Bereich der Nachhaltigkeit leistet AIXTRON mit innovativen Lösungen in der Leistungselektronik einen entscheidenden Beitrag zu Klimaschutz und Energieeffizienz sowie für den Ausbau von Elektromobilität und erneuerbaren Energien. Verbindungshalbleiter, die auf AIXTRON-Anlagen hergestellt werden, sind Kernkomponenten von Elektrofahrzeugen, hocheffizienten Rechenzentren und im Bereich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Die rapide fortschreitende Digitalisierung wird durch AIXTRONs Lösungen in der Optoelektronik ermöglicht. Hier stehen der Ausbau von optischen Datenübertragungsnetzen, von schnellen Mobilfunknetzen und die Umgebungserkennung durch optische Sensoren im Vordergrund. Zudem werden Micro LEDs das Rückgrat für die nächste Generation von Displays bilden, sei es in Wearables, Smartphones, in TV-Geräten oder in AR/VR-Brillen. All diese Anwendungen werden durch Technologien erschlossen, die auf AIXTRON Anlagen hergestellt werden. AIXTRON hat sich in diesen Märkten durch gezielte Investitionen in Forschung und Entwicklung eine herausragende Weltmarktposition erarbeitet und wird die sich daraus ergebenden Vertriebschancen in den kommenden Jahren konsequent nutzen.

Die Neubesetzung der Vorstandspositionen, wie sie vom Aufsichtsrat 2019 beschlossen worden war, wurde 2021 erfolgreich abgeschlossen. Dr. Bernd Schulte ging nach neunzehnjähriger erfolgreicher Vorstandstätigkeit zum 01. April 2021 in den Ruhestand. Mit Dr. Christian Danninger wurde die Position des Chief Financial Officers (CFO) zum 01. Mai 2021 neu besetzt.  Der Vorstand besteht seither aus insgesamt drei Personen. Neben Dr. Felix Grawert, der am 01. April 2021 zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt wurde, sind dies Dr. Jochen Linck, Chief Operating Officer (COO) und Dr. Christian Danninger, Chief Financial Officer (CFO). Aufgrund der sich ergänzenden Kompetenzprofile und Erfahrungshintergründe sieht der Aufsichtsrat den Vorstand nun bestmöglich aufgestellt, um die Wachstumschancen in den kommenden Jahren umzusetzen.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschaft angemessen unterstützt.

Der zunehmenden Bedeutung der Nachhaltigkeit in der Unternehmenssteuerung wurde 2021 durch die Schaffung einer neuen Stabsfunktion ESG & Sustainability Management, die direkt an den Vorstand berichtet, Rechnung getragen. Als klimaneutrales Unternehmen strebt AIXTRON auch in diesem Bereich eine Vorreiterrolle an und berichtet   bereits  freiwillig für das Geschäftsjahr 2021 über seine EU-Taxonomie-konformen Umsätze, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx). Die Ergebnisse reflektieren eindrucksvoll, welch entscheidenden Beitrag AIXTRON mit seinen Technologien zur weltweiten Verringerung des CO2-Fußabdrucks und damit zur Verringerung der Erderwärmung leistet. 

Der Aufsichtsrat hat den bevorstehenden Wechsel des Abschlussprüfers vorbereitet und beschlossen, der Hauptversammlung die Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 vorzuschlagen. 

Ueneration von Displays entscheiden, haben die Gesellschafter von APEVA beschlossen, nicht weiter in APEVA zu investieren.

Der Aufsichtsrat nahm während des gesamten Berichtsjahres die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahr.

Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seiner Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und bei allen für das Unternehmen wichtigen Belangen beraten, so dass der Aufsichtsrat sich stets von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugen konnte.

Der Aufsichtsrat war in allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete das Gremium regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die Unternehmensplanung sowie die strategische Weiterentwicklung des AIXTRON-Konzerns. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat sich regelmäßig mit dem Vorstand über die Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance im Unternehmen beraten. Auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands wurden die Geschäftsentwicklung sowie andere für das Unternehmen wichtige Ereignisse ausführlich erörtert. Den jeweiligen Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt.

Von der Möglichkeit, die Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen (§ 111 Abs. 2 AktG), machte der Aufsichtsrat keinen Gebrauch.

Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war in jeder Hinsicht geprägt von verantwortungsvollem und zielgerichtetem Handeln. Der Vorstand hat seine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat sowohl mündlich als auch schriftlich vollumfänglich erfüllt.

Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich auch über die Aufsichtsratssitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Dabei erörterten wir neben der aktuellen Geschäftslage und wichtigen Geschäftsvorfällen insbesondere Fragen der strategischen Ausrichtung.

Sitzungen des Aufsichtsrats 2021

Der Aufsichtsrat tagte im Jahr 2021 in vier ordentlichen Sitzungen am 22. Februar, 18. Mai, 22. September und 15. Dezember. An der Sitzung im Februar nahmen die Aufsichtsräte zur Vermeidung von COVID-19-Infektionsrisiken mit Ausnahme des Vorsitzenden Kim Schindelhauer, welcher anwesend war, per Audio- und Videokonferenz teil. An den Sitzungen im Februar und Mai nahmen jeweils alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder teil. Prof. Dr. Biagosch konnte nicht an der Sitzung im September 2021 und Prof. Dr. Denk nicht an der Sitzung im Dezember 2021 teilnehmen. Beide stimmten im Nachgang allen getroffenen Beschlüssen ausdrücklich zu.

In Vorbereitung auf die Sitzungen erhielten alle Aufsichtsratsmitglieder detaillierte Quartalsberichte zur Lage der Gesellschaft sowie weitere Informationen, wie interne Kontrollberichte, Sitzungsprotokolle, Firmenpräsentationen, Analystenreports, Konsensus-Schätzungen, Presseberichte und die AIXTRON Finanzberichte bzw. Finanzmitteilungen. Diese werden über eine speziell für den Aufsichtsrat eingerichtete, verschlüsselte digitale Plattform zur Verfügung gestellt. Anhand von aktuellen Finanzzahlen sowie jeweils aktualisierten Prognoseberichten und Entwicklungsplänen (Aufträge, Umsätze, Wettbewerb, Marktanteile) konnte sich der Aufsichtsrat vor und während der Sitzungen ein umfassendes Bild von der Geschäftslage machen. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Budgetplanungen wurden dabei ausführlich erläutert und begründet.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Fortschritt der Entwicklung neuer Anlagengenerationen befasst. Diese sind der Schlüssel für das nachhaltige und profitable Wachstum des Unternehmens, welches sich aus dem zu erwartenden Wachstum in den von AIXTRON adressierten Zielmärkten ergibt.

In der Sitzung vom 22. Februar 2021 standen der Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 und die entsprechenden Erörterungen und Beschlussfassungen im Vordergrund. Darüber hinaus befassten wir uns mit dem vorliegenden Entwurf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2021, den wir nach Klärung noch offener Punkte freigaben. Des Weiteren diskutierte und genehmigte der Aufsichtsrat die vorgelegte Erklärung zur Unternehmensführung. Der von AIXTRON zu erstellende und vom Abschlussprüfer einer prüferischen Durchsicht unterzogene nichtfinanzielle Bericht der AIXTRON SE sowie des Konzerns (Nachhaltigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2020 wurde geprüft, erörtert und genehmigt. Der Aufsichtsrat beriet sodann ausführlich über die Geschäftsentwicklung 2021 sowie die künftige Ausrichtung der APEVA. Es wurde seitens des Aufsichtsrats nochmals formal bestätigt, dass Herr Dr. Grawert ab dem 01. April 2021 zum Vorstandsvorsitzenden ernannt wird. Der Aufsichtsrat dankte Herrn Dr. Schulte, der 19 Jahre lang als Vorstand das Unternehmen mitgeprägt hat, für dessen langjährige Tätigkeit für die AIXTRON SE und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

In der Sitzung vom 18. Mai 2021 erläuterte der Vorstand die aktuelle Geschäftsentwicklung für das laufende Jahr sowie die Planung der ordentlichen Hauptversammlung 2021, die zum Schutz aller Teilnehmer erneut virtuell stattfand. Zudem beschäftigte sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Strategie und der Entwicklungsplanung im Technologiesegment Leistungselektronik auf Basis von GaN- und SiC-Materialien. Es wurde dargestellt, dass die Mehrzahl der Leistungselektronik-Hersteller und auch Automobilausrüster intensiv an der SiC-Technologie arbeiten. Ferner wurde erörtert, wie die sich daraus ergebenden Marktchancen adressiert werden. Zum Technologiesegment der GaN-basierten Leistungselektronik wurde die erwartete Marktentwicklung sowie die AIXTRON-Technologie- und Produkt-Roadmap diskutiert. Zudem wurde über den Stand der Restrukturierung der APEVA-Gesellschaften berichtet.

Im Rahmen der ordentlichen Sitzung vom 22. September 2021 berichtete der Vorstand über die Geschäftsentwicklung im 1. Halbjahr und gab einen Ausblick auf die zweite Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2021. Der Aufsichtsrat erhielt ein Update über die Strategie und die Entwicklungsplanung im Technologiesegment Optoelektronik. Die Industriedynamik in den Segmenten Laser und LED wurde ausführlich dargelegt und ein umfassender Überblick über die aktuelle Entwicklung im Zukunftssegment Micro LED gegeben. Darüber hinaus informierte der Vorstand über den Status in diversen Strategieprojekten und gab ein Update zur Restrukturierung der APEVA-Gesellschaften. 

Am 15. Dezember 2021 kam der Aufsichtsrat der AIXTRON SE zu seiner letzten ordentlichen Sitzung des Jahres zusammen. Es wurde das vom Vorstand vorgelegte Budget für 2022 ausführlich diskutiert und diesem zugestimmt. Das Budget 2022 beinhaltet u.a. die detaillierte Umsatz-, Ertrags-, Finanz- und Investitionsplanung sowie die geplante Personalentwicklung des AIXTRON-Konzerns. Des Weiteren besprach der Aufsichtsrat die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2022. Diese Hauptversammlung soll wie im Vorjahr virtuell durchgeführt werden. Im Rahmen der jährlichen Effizienzprüfung wurde anhand eines umfangreichen Fragebogens die Aufsichtsratstätigkeit beurteilt und einzelne Bereiche identifiziert, in denen noch wirksamer gearbeitet werden kann. 

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat hat vier Ausschüsse gebildet. Einen Prüfungs-, Kapitalmarkt-, Nominierungs- und einen Vergütungsausschuss. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandeln sind.

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Corporate Governance & Compliance, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Frau Prof. Dr. Anna Weber, verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung (§ 107 Abs. 4, § 100 Abs. 5 AktG) sowie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von internen Kontrollverfahren.

Im Berichtsjahr beauftragte der Aufsichtsrat die vom Prüfungsausschuss vorgeschlagene Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2021, der Prüfung des Risikofrüherkennungssystems der Gesellschaft i.S.d. § 91 Abs. 2 AktG, der Erstellung eines „Management Letters“, den Feststellungen nach Ziffer 7.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie, gemäß § 111 Abs. 2 AktG, mit der inhaltlichen Prüfung des für 2021 zu erstellenden gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts. Zudem wurden die Prüfungsschwerpunkte (KAM – key audit matters), die im Bestätigungsvermerk zum AIXTRON-Jahres- und Konzernabschluss 2021 erwähnt werden müssen, mit dem Abschlussprüfer diskutiert.

Der Prüfungsausschuss tagte im Jahr 2021 achtmal (22. Februar, 23. Februar, 18. Mai, 08. Juni, 21. September, 29. September, 10. November, 14. Dezember). Die gegenüber dem Vorjahr deutlich höhere Anzahl an Sitzungen ist auf die Ausschreibung der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022 zurückzuführen. Als Ergebnis dieser Ausschreibung hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. An den Sitzungen nahmen alle Mitglieder des Prüfungsausschusses persönlich oder durch Video-Zuschaltung teil. Sämtliche Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Zu den Quartalsabschlüssen zum 31. März 2021, 30. Juni 2021 sowie 30. September 2021 führte der Prüfungsausschuss jeweils Gespräche mit den Wirtschaftsprüfern und Vertretern des Rechnungswesens und besprach die Veröffentlichung der Quartalszahlen detailliert mit dem Vorstand. Neben den oben genannten Aufgaben und den quartalsmäßigen Fragestellungen zur Rechnungslegung, befasste sich der Prüfungsausschuss u.a. mit folgenden Sonderthemen:

  • Unabhängigkeitserklärung sowie fortlaufende Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
  • Ausschreibung der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022
  • Nichtfinanzieller Konzernbericht (Nachhaltigkeitsbericht), insb. Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Taxonomie-    Verordnung
  • Umsetzung der Anforderungen aus dem Gesetz zur Stärkung der      Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)
  • Risikomanagement, insb. Umsetzung der Anforderungen aus der Neufassung des Prüfungsstandards IDW PS 340 n.F.
  • Internes (rechnungslegungsbezogenes) Kontrollsystem
  • Interne Audits 2021 und Auditplan für das Folgejahr
  • Compliance, insb. Compliance Trainingsplan für 2021
  • Informationssicherheit, insb. Fokusthemen im Jahr 2021 
  • Steuerprüfungen, insb. bei der AIXTRON SE
  • Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung

 

Der Kapitalmarktausschuss befasst sich mit der Evaluierung von Aktivitäten mit möglicher Kapitalmarktrelevanz. Er besteht aus zwei Mitgliedern. Im Jahr 2021 haben keine Sitzungen stattgefunden.

Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern und macht im Falle der Neubesetzung von Organmitgliedern entsprechende Vorschläge an den Gesamtaufsichtsrat. Dabei berücksichtigt er auch die Zielvorgaben für die Zusammensetzung der Organe.

Im Jahr 2021 tagte der Nominierungsausschuss dreimal, am 21. September, 19. Oktober und 05. November. An diesen Sitzungen, die mehrheitlich telefonisch abgehalten wurden, nahmen alle Mitglieder des Nominierungsausschusses und geladene Gäste teil. In der Sitzung des Nominierungsausschusses vom 21. September 2021 wurde Herr van Hout zum Vorsitzenden gewählt. Die Sitzungen befassten sich vornehmlich mit Fragen im Zusammenhang mit der zur Hauptversammlung 2022 anstehenden Besetzung von Aufsichtsratsmandaten.

Fragestellungen für den Vergütungsausschuss wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr im Rahmen der Sitzungen des Nominierungsausschusses bearbeitet, da die Mitglieder beider Ausschüsse identisch sind. Der Vergütungsausschuss beschäftigte sich im Wesentlichen mit Fragen der Vergütung der Vorstandsmitglieder insbesondere mit dessen variablen kurz- und langfristigen Vergütungsbestandteilen.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat verfolgt fortlaufend die Entwicklung der Corporate Governance Standards und erstellt zusammen mit dem Vorstand einen gemeinsamen Corporate Governance Bericht. Der Aufsichtsrat wird den Vorstand auch in Zukunft in seinen Bemühungen unterstützen, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex vollständig zu entsprechen.

In der aktuellen Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG vom Februar 2022 wird mit Ausnahme der erklärten Abweichung eine vollständige Entsprechung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex testiert.

Es wurden im Geschäftsjahr keine Interessenkonflikte von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern gemeldet.

Abschlussprüfung und Jahresabschluss

Der Aufsichtsrat beauftragte gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2021.

Gegenstand der Prüfungen waren auch die Maßnahmen des Vorstands zur frühzeitigen Erkennung von Risiken, die den Erfolg und den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, sowie die rechtmäßige, ordnungsgemäße und zweckmäßige Berichterstattung der nichtfinanziellen Informationen im Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2021. Es wurde ferner vereinbart, dass der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken hat, falls er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Wie in den Vorjahren war eine solche Feststellung auch für das Geschäftsjahr 2021 nicht notwendig.

Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der AIXTRON SE und des Konzerns zum 31. Dezember 2021 wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2021 wurden gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der Internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat sowohl den von der AIXTRON SE aufgestellten Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und den gesonderten nicht-finanziellen Konzernbericht einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Abschlüsse einschließlich des zusammengefassten Lageberichts wurden mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der nicht-finanzielle Konzernbericht erhielt den Vermerk über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit. Die Prüfer stellten fest, dass in dem zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns das laufende Geschäft und die künftige Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung der Abschlüsse der AIXTRON SE im Geschäftsjahr 2021 durch die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernahm das Prüfungsteam mit dem leitenden Revisor Herrn André Bedenbecker. 

Die Abschlussunterlagen (Jahresabschluss der AIXTRON SE und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie der zusammengefasste Lagebericht der AIXTRON SE und des Konzerns), der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt. Diese Dokumente wurden von uns eingehend geprüft. In der Sitzung des Prüfungsausschusses und des Gesamtaufsichtsrats vom 23. Februar 2022 wurden sowohl der Jahresabschluss der AIXTRON SE als auch der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und der nichtfinanzielle Konzernbericht unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers detailliert erörtert und diskutiert. Der Abschlussprüfer, der sowohl an der Sitzung des Prüfungsausschusses als auch an der Sitzung des Aufsichtsrats teilnahm, berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, die auch das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem bezüglich des Rechnungslegungsprozesses umfassten, und stand dem Prüfungsausschuss bzw. dem Aufsichtsrat für alle ergänzenden Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung ergaben sich keine Einwendungen weder gegen den nichtfinanziellen Konzernbericht noch gegen den vorgelegten Jahres- und Konzernabschluss sowie zusammengefassten Lagebericht. Der zusammengefasste Lagebericht stimmt mit unserer eigenen Einschätzung der Lage der Gesellschaft und des Konzerns überein. Wir haben uns dem Ergebnis des Abschlussprüfers, mit dem wir inhaltlich vollständig einverstanden sind, angeschlossen und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie zusammengefassten Lagebericht, als auch den nichtfinanziellen Konzernbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 mit Beschluss vom 23. Februar 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss der AIXTRON SE ist damit festgestellt.

Dank des Aufsichtsrats

Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands sowie allen  Mitarbeitern des AIXTRON-Konzerns für ihren außerordentlich tatkräftigen Einsatz in diesem durch immenses Wachstum der Gesellschaft und den Umgang mit den Beschwerlichkeiten erzeugt durch die COVID-19-Pandemie geprägten Geschäftsjahr 2021. Ebenso gilt der Dank des gesamten Aufsichtsrats den Mitarbeitervertretern für ihre konstruktive Zusammenarbeit mit den Organen der Gesellschaft in diesem erfolgreichen und herausfordernden Jahr.

Herzogenrath, im Februar 2022 

Kim Schindelhauer (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

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Nachhaltigkeit 

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Presse & Öffentlichkeitsarbeit

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Director Corporate Communications