Bericht des Aufsichtsrats

AIXTRON blickt erneut auf ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. So konnten der Auftragseingang um 18% und der Umsatz um 8% gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Diese Entwicklung ist das Ergebnis einer konsequenten Umsetzung der vom Vorstand verfolgten und vom Aufsichtsrat unterstützten Unternehmensstrategie.

Die von AIXTRON adressierten Wachstumsmärkte für Verbindungshalbleiter entwickelten sich sehr positiv und ermöglichten es dem Unternehmen mit seinen führenden Technologien von dieser Entwicklung zu profitieren. Die erfolgreich neu in den Markt eingeführte Anlagenplattform AIX G10-SiC stößt bereits in der Anfangsphase auf sehr großes Kundeninteresse. Auch hat AIXTRON seine Lieferkette unter Kontrolle und das Unternehmen macht große Fortschritte bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter zur Stärkung der Unternehmensstrukturen im Hinblick auf weiteres Wachstum. Durch zielgerichtete Investitionen in Forschung und Entwicklung schafft AIXTRON die Grundlagen zukünftigen Erfolgs – kurzfristig und langfristig.

Neben dem wirtschaftlichen Erfolg fokussiert sich das Unternehmen auch auf die Bereiche Umwelt, soziale und gesellschaftliche Aspekte sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (Environment, Social, Governance ESG). Hier wurden weitere Fortschritte erzielt und die sehr guten Ergebnisse bei den EU-Taxonomie-konformen Kennzahlen zeigen erneut eindrucksvoll, auf welch gutem und nachhaltigen Weg sich AIXTRON befindet.

Der Aufsichtsrat nahm während des gesamten Berichtsjahres die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahr und die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschaft angemessen unterstützt.
 

Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand
 

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seiner Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und bei allen für das Unternehmen wichtigen Belangen beraten, so dass der Aufsichtsrat sich stets von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugen konnte.

Der Aufsichtsrat war in allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete das Gremium regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die Unternehmensplanung sowie die strategische Weiterentwicklung des AIXTRON-Konzerns. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat sich regelmäßig mit dem Vorstand über die Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance im Unternehmen beraten. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Informationssicherheit und ESG-Themen gelegt, über die der Vorstand den Aufsichtsrat ebenfalls umfassend informiert hat. Auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands wurden die Geschäftsentwicklung sowie andere für das Unternehmen wichtige Ereignisse ausführlich erörtert. Den jeweiligen Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt.

Von der Möglichkeit, die Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen (§ 111 Abs. 2 AktG), machte der Aufsichtsrat keinen Gebrauch. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war in jeder Hinsicht geprägt von verantwortungsvollem und zielgerichtetem Handeln. Der Vorstand hat seine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat sowohl mündlich als auch schriftlich vollumfänglich erfüllt.

Der Vorstand unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei grundsätzlich eigenverantwortlich wahrzunehmenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in einem angemessenen Ausmaß. Ergänzend dazu versorgt das Unternehmen die Mitglieder mit aktuellem, themenspezifischem Informationsmaterial, um sich mit den aktuellen Markttrends der Halbleiterindustrie und wichtigen Kapitalmarktthemen auseinanderzusetzen. Zudem unterstützt AIXTRON die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, die für die Aufsichtsratstätigkeit relevant sind. Neue Aufsichtsratsmitglieder werden in einem Onboarding-Programm in alle relevanten Themen und Prozesse eingeführt, insbesondere mit umfassenden Hintergrundinformationen zu den Technologien und Märkten, in denen sich AIXTRON bewegt (Empfehlung D.11 DCGK 2022).

Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich auch über die Aufsichtsratssitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Dabei erörterten wir neben der aktuellen Geschäftslage und wichtigen Geschäftsvorfällen insbesondere Fragen der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft.

 

Sitzungen des Aufsichtsrats 2022
 

Der Aufsichtsrat tagte im Jahr 2022 in fünf ordentlichen Sitzungen am 23. Februar, 24. und 25. Mai, 20. September und 12. Dezember sowie an drei außerordentlichen Sitzungen am 25. Juli, 18. November und 11. Dezember. Davon fanden drei Sitzungen per Videokonferenz statt (25. Mai, 25. Juli, 18. November). Alle anderen Sitzungen fanden als Präsenzsitzungen statt. Es nahmen alle Aufsichtsratsmitglieder an den im Jahr 2022 stattgefundenen Sitzungen teil.

In Vorbereitung auf die Sitzungen erhielten alle Aufsichtsratsmitglieder detaillierte Quartalsberichte zur Lage der Gesellschaft sowie weitere Informationen, wie interne Kontrollberichte, Sitzungsprotokolle, Firmenpräsentationen, Analystenberichte, Konsensus-Schätzungen, Presseberichte und die AIXTRON-Finanzberichte bzw. Finanzmitteilungen. Diese werden über eine speziell für den Aufsichtsrat eingerichtete, verschlüsselte digitale Plattform zur Verfügung gestellt. Anhand von aktuellen Finanzzahlen sowie jeweils aktualisierten Prognoseberichten und Entwicklungsplänen (Aufträge, Umsätze, Wettbewerb, Marktanteile) konnte sich der Aufsichtsrat vor und während der Sitzungen ein umfassendes Bild von der Geschäftslage machen. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Budgetplanungen wurden dabei ausführlich erläutert und begründet.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Fortschritt der Entwicklung neuer Technologien und Anlagengenerationen sowie deren Kundenakzeptanz befasst. Diese sind der Schlüssel für das ökologisch und ökonomisch nachhaltige Wachstum des Unternehmens, welches sich aus dem zu erwartenden Wachstum in den von AIXTRON adressierten Zielmärkten ergibt. Des Weiteren ließ sich der Aufsichtsrat ausführlich über die Lieferkettensituation sowie den Stand der ausstehenden Ausfuhrgenehmigungen berichten.

In der Sitzung vom 23. Februar 2022 standen der Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 und die entsprechenden Erörterungen und Beschlussfassungen im Vordergrund. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit dem vorgelegten Entwurf der Tagesordnung sowie der Durchführungsform der ordentlichen Hauptversammlung 2022 und stimmte diesen zu. Des Weiteren diskutierte und genehmigte der Aufsichtsrat die vorgelegte Erklärung zur Unternehmensführung. Der von AIXTRON zu erstellende nicht-finanzielle Bericht der AIXTRON SE sowie des Konzerns (Nachhaltigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2021 wurde ausgiebig erörtert, geprüft und genehmigt. Der nicht-finanzielle Konzernbericht der AIXTRON SE wurde vom Abschlussprüfer einer unabhängigen Prüfung mit begrenzter Sicherheit (“limited assurance”) unterzogen. Der Vorstand stellte neben dem Stand bei strategischen Projekten ein internes Effizienzprogramm sowie Maßnahmen zur organisatorischen und personellen Stärkung der Organisation vor. Auch wurde die Abwicklung der OLED-Tochter APEVA besprochen und der Aufbau einer Serviceorganisation in Malaysia erläutert.

In der Sitzung vom 24. Mai 2022 erläuterte der Vorstand die aktuelle Geschäftsentwicklung für das laufende Jahr sowie den geplanten Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2022, die zum Schutz aller Teilnehmer im Rahmen der Pandemieverordnung erneut virtuell stattfand. Der Vorstand gab einen ausführlichen Überblick über die Strategie und die Entwicklungsplanung im Technologiesegment Leistungselektronik auf Basis der Materialsysteme Galliumnitrid (GaN) und Siliziumkarbid (SiC) sowie zum Fortschritt bei diversen Strategieprojekten.

In der konstituierenden Sitzung des um ein Mitglied auf nun sechs Mitglieder erweiterten Aufsichtsrats vom 25. Mai 2022, nahmen sowohl die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, als auch das neu gewählte Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Dr. Stefan Traeger, per Videokonferenz teil. In dieser Sitzung wurde Herr Dr. Traeger zu seiner Wahl beglückwünscht und es wurden sowohl der Vorsitzende und sein Stellvertreter bestätigt als auch die Ausschüsse des Aufsichtsrats neu besetzt.

Im Rahmen der Sitzung vom 25. Juli 2022 berichtete der Vorstand über die Geschäftsentwicklung im 1. Halbjahr und gab einen Ausblick auf die zweite Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2022.

Im Rahmen der Sitzung vom 20. September 2022 berichtete der Vorstand über die Geschäftsentwicklung im 1. Halbjahr sowie die Entwicklung im Bereich ESG und gab einen Ausblick auf die zweite Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2022. Der Aufsichtsrat erhielt ein umfassendes Update über die Strategie und die Entwicklungsplanung im Technologiesegment Optoelektronik. Die Strategie im Allgemeinen, sowie des Bereichs Micro LED im Speziellen wurde umfassend diskutiert. Der Vorstand stellte zudem die aus seiner Strategie abgeleitete Technologie-Roadmap dar. Nach Vorstellung des aktuellen Stands zum Thema Diversität durch den Vorstand wurde über Möglichkeiten der weiteren Förderung der Diversität bei AIXTRON beraten.

In den Sitzungen am 18. November und am 11. Dezember beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat.

Am 12. Dezember 2022 kam der Aufsichtsrat der AIXTRON SE zu seiner letzten ordentlichen Sitzung des Jahres zusammen. Das vom Vorstand vorgelegte Budget für 2023 wurde ausführlich erörtert und der Aufsichtsrat hat diesem zugestimmt. Das Budget 2023 beinhaltet u.a. die detaillierte Umsatz-, Ertrags-, Finanz- und Investitionsplanung sowie die geplante Personalentwicklung des AIXTRON-Konzerns. Des Weiteren besprach der Aufsichtsrat die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2023. Diese soll erstmals nach 2019 wieder in Präsenz durchgeführt werden. Im Rahmen der jährlichen Effizienzprüfung wurde anhand eines umfassend überarbeiteten Fragebogens die Aufsichtsratstätigkeit beurteilt und als wirksam erachtet. Es wurde die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands diskutiert und festgestellt. Daneben wurden im Rahmen des Vergütungssystems die Ziele des Vorstands für die Folgejahre festgelegt. Die Geschäftsordnungen des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses wurden neu gefasst und beschlossen.
 

Ausschüsse

 

Der Aufsichtsrat hat vier Ausschüsse gebildet. Einen Prüfungs-, Kapitalmarkt-, Nominierungs- und einen Vergütungsausschuss. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandeln sind.

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Corporate Governance & Compliance, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Frau Prof. Dr. Anna Weber, verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung (§ 107 Abs. 4, § 100 Abs. 5 AktG) sowie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von internen Kontrollund Risikomanagementsystemen. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Herr Kim Schindelhauer verfügt als weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses ebenfalls über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung.

Im Berichtsjahr beauftragte der Aufsichtsrat erstmals die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2022. Basierend auf einer Ausschreibung der Abschlussprüfung hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen der Hauptversammlung vorzuschlagen, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. Die Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 ist diesem Vorschlag mit großerMehrheit gefolgt. KPMG wurde ebenfalls mit der inhaltlichen Prüfung des für das Geschäftsjahr 2022 zu erstellenden gesonderten nicht-finanziellen Konzernberichts beauftragt. Zudem wurden die Prüfungsschwerpunkte, die im Bestätigungsvermerk zum AIXTRON-Jahres- und Konzernabschluss 2022 erwähnt werden müssen, mit dem Abschlussprüfer diskutiert.

Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern und tagte im Jahr 2022 insgesamt sechsmal (23. Februar, 24. Mai, 20. September, 24. und 26. Oktober, 12. Dezember), wovon zwei Sitzungen virtuell abgehalten wurden (24. und 26. Oktober). An sämtlichen Sitzungen nahmen neben Frau Prof. Dr. Weber alle amtierenden Mitglieder des Prüfungsausschusses teil. Sämtliche Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Zu den Quartalsabschlüssen zum 31. März 2022 und 30. September 2022 und dem Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2022 führte der Prüfungsausschuss jeweils Gespräche mit den Wirtschaftsprüfern und Vertretern des Rechnungswesens und besprach die Veröffentlichung der entsprechenden Zahlen detailliert mit dem Vorstand.

Neben den oben genannten Aufgaben und den quartalsmäßigen Fragestellungen zur Rechnungslegung, befasste sich der Prüfungsausschuss u.a. mit folgenden Sonderthemen:

  • Unabhängigkeitserklärung sowie fortlaufende Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
  • Nicht-finanzieller Konzernbericht (Nachhaltigkeitsbericht), insb. Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Taxonomie-Verordnung
  • Risikomanagement, insb. Umsetzung der Anforderungen aus der Neufassung des Prüfungsstandards IDW PS 340 n.F.
  • Umsetzung der Anforderungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG)
  • Umsetzung der Neuerungen aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022)
  • Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS) und des Risikomanagementsystems (RMS)
  • Interne Audits 2022 und Audit-Planung für das Folgejahr
  • Compliance, insb. Compliance-Trainingsplan für 2022
  • Informationssicherheit, insb. Cyber-Security-Risiken
  • Steuerprüfungen, insb. bei der AIXTRON SE
  • Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung

Der Kapitalmarktausschuss befasst sich mit der Evaluierung von Aktivitäten mit möglicher Kapitalmarktrelevanz. Er besteht aus drei Mitgliedern mit Herrn Kim Schindelhauer als Vorsitzendem. Im Jahr 2022 haben keine Sitzungen stattgefunden.

Der Nominierungsausschuss bestand im Geschäftsjahr 2022 aus vier Mitgliedern mit Herrn Frits van Hout als Vorsitzendem. Der Ausschuss macht im Falle der Neubesetzung von Organmitgliedern entsprechende Vorschläge an den Gesamtaufsichtsrat. Dabei berücksichtigt er auch die Zielvorgaben für die Zusammensetzung der Organe. 2022 fanden insgesamt drei Sitzungen statt (23. Mai, 23. Juli, 14. September), bei denen es um die Suche geeigneter Kandidaten für die Wahl in den AIXTRON Aufsichtsrat ging. An allen Sitzungen haben sämtliche amtierende Mitglieder teilgenommen. Zwei dieser Sitzungen wurden virtuell abgehalten (23. Juli, 14. September). Zum 1. Januar 2023 hat Herr Schindelhauer die Rolle des Vorsitzenden von Herrn van Hout übernommen. Der Ausschuss besteht seitdem aus drei Mitgliedern.

Der Vergütungsausschuss beschäftigt sich im Wesentlichen mit Fragen der Vergütung der Vorstandsmitglieder insbesondere mit dessen variablen kurz- und langfristigen Vergütungsbestandteilen. Im Jahr 2022 haben keine separaten Sitzungen stattgefunden.
 

Corporate Governance und Entsprechenserklärung
 

Der Aufsichtsrat verfolgt fortlaufend die Entwicklung der Corporate-Governance- Standards und erstellt zusammen mit dem Vorstand einen gemeinsamen Corporate- Governance-Bericht. Der Aufsichtsrat wird den Vorstand auch in Zukunft in seinen Bemühungen unterstützen, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex vollständig zu entsprechen.

In der aktuellen Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG vom Februar 2023 wird eine Entsprechung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit einer Ausnahme testiert.

Es wurden im Geschäftsjahr keine Interessenkonflikte von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern gemeldet.
 

Abschlussprüfung, Jahresabschluss und nicht-finanzieller Bericht
 

Der Aufsichtsrat beauftragte gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2022. Durchgeführt wird die Prüfung vom Prüfungsteam der leitenden Wirtschaftsprüferin Frau Dr. Kathryn Ackermann.

Gegenstand der Prüfungen waren auch die Maßnahmen des Vorstands zur frühzeitigen Erkennung von Risiken, die den Erfolg und den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Es wurde ferner vereinbart, dass der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken hat, falls er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Wie in den Vorjahren war eine solche Feststellung auch für das Geschäftsjahr 2022 nicht notwendig.

Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der AIXTRON SE und des Konzerns zum 31. Dezember 2022 wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der Internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG hat sowohl den von der AIXTRON SE aufgestellten Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und hat den gesonderten nicht-finanziellen Konzernbericht einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Abschlüsse einschließlich des zusammengefassten Lageberichts wurden mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der nicht-finanzielle Konzernbericht erhielt den Vermerk über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit. Die Prüfer stellten fest, dass in dem zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns das laufende Geschäft und die künftige Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns zutreffend dargestellt sind.

Die Abschlussunterlagen (Jahresabschluss der AIXTRON SE und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 sowie der zusammengefasste Lagebericht der AIXTRON SE und des Konzerns), der Gewinnverwendungsvorschlag, der gesonderte nicht-finanzielle Konzernbericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt. Diese Dokumente wurden vom Aufsichtsrat eingehend geprüft. In der Sitzung des Prüfungsausschusses und des Gesamtaufsichtsrats vom 27. Februar 2023 wurden sowohl der Jahresabschluss der AIXTRON SE als auch der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und der nicht-finanzielle Konzernbericht unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers detailliert erörtert und diskutiert. Der Abschlussprüfer, der sowohl an der Sitzung des Prüfungsausschusses als auch an der Sitzung des Aufsichtsrats teilnahm, berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, die auch das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem bezüglich des Rechnungslegungsprozesses umfassten, und stand dem Prüfungsausschuss bzw. dem Aufsichtsrat für alle ergänzenden Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung ergaben sich keine Einwendungen weder gegen den nicht-finanziellen Konzernbericht noch gegen den vorgelegten Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht. Der zusammengefasste Lagebericht stimmt mit unserer eigenen Einschätzung zur Lage und dem Geschäftsverlauf der Gesellschaft und des Konzerns überein. Wir haben uns dem Ergebnis des Abschlussprüfers, mit dem wir inhaltlich vollständig einverstanden sind, angeschlossen und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie zusammengefassten Lagebericht, als auch den nicht-finanziellen Konzernbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 mit Beschluss vom 27. Februar 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss der AIXTRON SE ist damit festgestellt.
 

Dank des Aufsichtsrats
 

Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AIXTRON-Konzerns für ihren außerordentlich tatkräftigen Einsatz in diesem durch viele, insbesondere externe Herausforderungen geprägten Geschäftsjahr 2022. Ebenso gilt der Dank des gesamten Aufsichtsrats den Mitarbeitervertretern für ihre konstruktive Zusammenarbeit mit den Organen der Gesellschaft in diesem erfolgreichen und herausfordernden Jahr.

Herzogenrath, im Februar 2023

Kim Schindelhauer
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Service

AIXTRON SE (Headquarters)

AIXTRON 24/7 Technical Support Line

AIXTRON Europe

AIXTRON Ltd (UK)

AIXTRON K.K. (Japan)

AIXTRON Korea Co., Ltd.

AIXTRON Taiwan Co., Ltd. (Main Office)

AIXTRON Inc. (USA)

Produkte

Vincent Meric
Vice President Marketing

Karriere

Laura Preinich
Recruiter

Tom Lankes
Talent Acquisition Expert - Ausbildungsleitung

Nachhaltigkeit 

Christoph Pütz
Senior Manager ESG & Sustainability

Unternehmen & Investor Relations

Christian Ludwig
Vice President

Carsten Werle
Director Investor Relations (Interim)

Forschung & Entwicklung

Prof. Dr. Michael Heuken
Vice President Advanced Technologies

Presse & Öffentlichkeitsarbeit

Ragah Dorenkamp
Director Corporate Communications