KONZERNABSCHLUSS

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

in Tausend EUR Anhang 2021 2020
Umsatzerlöse 3 428.954 269.247
Herstellungs-
kosten
  247.475 160.960
Bruttoergebnis   181.479 108.287
Vertriebskosten   10.005 9.723
Allgemeine
Verwaltungskosten
  25.382 17.950
Forschungs-
und
Entwicklungs-
kosten
4 56.809 58.379
Sonstige
betriebliche
Erträge
5 11.469 14.536
Sonstige
betriebliche
Aufwendungen 
6 1.774  1.941
Betriebs-
aufwendungen
  82.501 73.457
Betriebs-
ergebnis
  98.978 34.830
Finanz-
erträge
  232 348
Finanz-
aufwendungen
  279 104
Finanz-
ergebnis
8 -47 244
Ergebnis
vor Steuern
  98.931 35.074
Ertrag-
steuern
9 4.092 604
Jahres-
überschuss
  94.839 34.470
Davon:      
Anteil
der Aktionäre
der AIXTRON SE
  95.660 34.879
Nicht
beherrschende
Anteile
  -821 -409
Unverwässertes
Ergebnis
je Aktie (EUR)
20 0,85 0,31
Verwässertes
Ergebnis
je Aktie (EUR)
20 0,85 0,31

 

Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

in Tausend EUR Anhang 2021 2020
Jahresüberschuss   94.839 34.470
Posten,
die später nicht
aufwands-
oder ertragswirksam
umgegliedert werden
(nach Steuern):
     
Neubewertung
von
leistungs-
orientierten
Verpflichtungen
  112 -21
Posten,
die später
unter bestimmten
Bedingungen
aufwands-
oder ertragswirksam
umgegliedert werden
(nach Steuern):
     
Währungs-
umrechnung
19 4.487 -3.344
Sonstiges Ergebnis   4.599 -3.365
Gesamtergebnis   99.438 31.105
Davon:      
Anteil
der Aktionäre
der AIXTRON SE
  100.257 31.535
Nicht
beherrschende Anteile
  -819 -430

 

Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.

 Konzern-Bilanz

Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.

in Tausend EUR Anhang 31.12.21 31.12.20
Aktiva      
Sachanlagen 11 74.013 63.469
Geschäfts- und Firmenwerte 12 72.319 70.977
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 12 2.246 2.876
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 13 703 60.497
Latente Steuerforderungen 14 24.735 14.415
Summe langfristige Vermögenswerte   174.016 212.234
Vorräte 15  120.629 79.087
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16 80.962 41.304
Forderungen aus laufenden Steuern 10 2.363 949
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 16 10.238 7.171
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 17 201.625 62.422
Liquide Mittel 18 150.863 187.259
Summe kurzfristige Vermögenswerte   566.680 378.192
Summe Aktiva   740.696 590.426
Passiva      
Gezeichnetes Kapital 19 112.208 111.843
Kapitalrücklage   384.687 376.399
Andere Rücklagen   88.372 4.903
Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung   6.726 2.241
Eigenkapital der Aktionäre der AIXTRON SE   591.993 495.386
Nicht beherrschende Anteile   173 992
Summe Eigenkapital   592.166 496.378
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 27 3.296 2.617
Sonstige langfristige Rückstellungen 23 4.521 3.979
Latente Steuerschulden 14 654 0
Summe langfristige Schulden   8.471 6.596
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24  19.585 10.846
Erhaltene Anzahlungen 26 77.041 50.824
Kurzfristige Rückstellungen 23 27.271 16.188
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 24 6.433 7.379
Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern 10 9.729 2.215
Summe kurzfristige Schulden   140.059 87.452
Summe Schulden   148.530 94.048
Summe Passiva   740.696  590.426

 

Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.

Konzern-Kapitalflussrechnung

Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.

in Tausend EUR Anhang 2021 2020
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit      
Jahresüberschuss   94.839 34.470
Überleitung zwischen Jahresergebnis und Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit      
Aufwand aus aktienbasierten Vergütungen     3.860 1.129
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 11, 12    9.829 9.547
Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen 5, 6      83   51
Ergebnis aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert       659 0
Latenter Ertragsteueraufwand/-ertrag 9 -9.569 -3.310
Zins- und Leasingzahlungen, die im Cashflow aus Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden
8, 27    906 619
Veränderung der      
Vorräte   -39.756 -677
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen   -39.415 -12.880
Sonstige Vermögenswerte   -3.802 -3.312
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte   -79.862 -62.422
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   8.067 -7.742
Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten   16.713 2.222
Langfristige Verbindlichkeiten   -452 2.220
Erhaltene Anzahlungen   24.404 923
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit   -13.496 -39.162
Cashflow aus Investitionstätigkeit      
Investitionen in Sachanlagen 11 -16.388 -7.847
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 12 -1.060 -1.443
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen   -13 24
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten   53 0
Erhaltene Zinsen 8, 27 169 285
Festgeldanlage mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen 17 0 -32.500
Investition in andere finanzielle Vermögenswerte   -250 0
Cashflow aus Investitionstätigkeit   -17.489 -41.481
 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit      
Einzahlung aus der Ausgabe von Aktien   4.793 0
Gezahlte Zinsen 8, 27 -111 -27
Zahlungen aus Leasingverbindlichkeiten 27 -964 -877
Dividendenzahlung   -12.303 0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit   -8.585 -904
 Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente   3.174 -2.013
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente   -36.396 -83.560
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraums   187.259 270.819
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums 18 150.863 187.259
Ergänzende Informationen zu Zahlungsvorgängen, die im operativen Cashflow fortgeführter Aktivitäten enthalten sind:      
Auszahlungen für Ertragsteuern   -7.651 -5.973
 Einzahlungen für Ertragsteuern   99 271

 

Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.

 In Tausend EUR Gezeichnetes
Kapital
nach IFRS
Kapital
-rücklage
Währungsumrechnung Konzernverlust /
Andere Rücklagen
Eigenkapital
der Aktionäre
der AIXTRON
SE
Nicht
Beherrschende
Anteile
Summe
Stand 1. Januar 2020 111.840 375.273 5.564 -29.955 462.722 1.422 464.144
Aktienbasierte
Vergütung 
  1.129     1.129   1.129
Ausgabe eigener Aktien 3 -3         0
Jahresüberschuss       34.879 34.879 -409 34.470
Sonstiges Ergebnis     -3.323 -21 -3.344 -21 -3.365
Gesamtergebnis     -3.323 34.858 31.535 -430 31.105
Stand 31. Dezember 2020
und 1. Januar 2021
111.843 376.399 2.241 4.903 495.386  992 496.378
Dividenden       -12.303 -12.303    -12.303
Aktienbasierte
Vergütung
  3.860     3.860   3.860
Ausgabe neuer Aktien 365 4.428       4.793 4.793
Jahresüberschuss       95.660 95.660 -821 94.839
Sonstiges Ergebnis     4.485 112 4.597 2  4.599
Gesamtergebnis     4.485 95.772 100.257 -819 99.438
Stand 31. Dezember 2021 112.208 384.687  6.726 88.372 591.993  173  592.166

 

 

Anhang zum Konzernabschluss

1. Allgemeine Grundsätze 126
2. Wesentliche Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
127
3. Segmentberichterstattung und Umsatzerlöse 144
4. Forschung und Entwicklung 148
5. Sonstige betriebliche Erträge 148
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 149
7. Personalaufwendungen 149
8. Finanzergebnis 150
9. Ertragsteueraufwand/-ertrag 150
10. Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten
aus laufenden Steuern
152
11. Sachanlagen und Leasingvermögenswerte 153
12. Immaterielle Vermögenswerte 155
13. Sonstige langfristige Vermögenswerte 159
14. Latente Steuerforderungen
und Latente Steuerschulden
159
15. Vorräte 161
16. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige kurzfristige Vermögenswerte
162
17. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 164
18. Liquide Mittel 164
19. Eigenkapital 165
20. Ergebnis je Aktie 166
21. Leistungen an Arbeitnehmer 168
22. Aktienbasierte Vergütungen 168
23. Rückstellungen 172
24. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
173
25. Finanzinstrumente  173
26. Erhaltene Kundenanzahlungen
– Vertragsverbindlichkeiten
178
27. Leasing 179
28. Restrukturierungskosten 180
29. Sonstige Verpflichtungen 181
30. Eventualschulden 181
31. Nahestehende Unternehmen und Personen 181
32. Konzernunternehmen 182
33. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 183
34. Abschlussprüferhonorar 183
35. Mitarbeiter 184
36. Aufsichtsrat und Vorstand  184
37. Wesentliche Rechnungslegungsgrundlagen
und Schlüsselquellen von Schätzungen und Unsicherheiten
 186

 

Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.

1. Allgemeine Grundsätze
 

Die AIXTRON SE (im Folgenden „Gesellschaft“) ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts in der Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea). Sitz der Gesellschaft ist Dornkaulstraße 2, 52134 Herzogenrath, Deutschland. Die AIXTRON SE ist unter der Nummer HRB 16590 im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss der AIXTRON SE und ihrer Tochtergesellschaften (im Folgenden „AIXTRON“ oder „Konzern“) wurde erstellt in vollständiger Übereinstimmung mit

  • den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie zur Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden; sowie
  • mit den Anforderungen des § 315e HGB (Handelsgesetzbuch).

Der Konzern ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Die Produkte des Konzerns werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und opto-elektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungs- und organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente
werden in der Displaytechnik, der Signal- und Lichttechnik, in Glasfaser-Kommunikationsnetzen, drahtlosen und mobilen Telefonie-Anwendungen, der optischen und elektronischen Datenspeicherung, der Computer-Technik sowie einer Reihe anderer Hochtechnologie-Anwendungen eingesetzt.

Dieser Konzernabschluss wurde durch den Vorstand aufgestellt und dem Aufsichtsrat zur Billigung und Veröffentlichung in der Aufsichtsratssitzung am 23. Februar 2022 übergeben.  

 

2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 

(A) Konsolidierungskreis

Neben dem Mutterunternehmen AIXTRON SE werden im Konzernabschluss alle Gesellschaften, über die AIXTRON SE die Kontrolle ausübt, einbezogen. Der Bilanzstichtag ist für alle inden Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften der 31. Dezember. Eine Liste aller einbezogenen Unternehmen zeigt Anmerkung 32.

(B) Bilanzierungsgrundlagen

Der Konzernabschluss wird vollständig in Euro (EUR) aufgestellt. Die Beträge werden auf volle Tausend ab- bzw. aufgerundet (TEUR).

Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Neubewertung von bestimmten Finanzinstrumenten auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS muss der Vorstand Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die sich auf den Ansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, auf die Angaben zu Eventualschulden und Eventualforderungen am Bilanzstichtag und auf die ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge für die jeweiligen Perioden auswirken. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.

Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Korrekturen von Schätzungen werden in der laufenden Periode berücksichtigt, soweit die Korrektur nur diese Periode betrifft, bzw. in der laufenden Periode und in zukünftigen Perioden, soweit die Korrektur sowohl die laufende als auch zukünftige Perioden betrifft. Einschätzungen, welche einen wesentlichen Effekt auf die Bilanz des Konzerns haben, werden in Anmerkung 37 erläutert.

Die im Folgenden beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden einheitlich für alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden angewandt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden einheitlich von den Konzernunternehmen angewandt.

(C) Konsolidierungsgrundlagen
 

(I) Tochterunternehmen

Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von der Gesellschaft beherrschten Unternehmen (ihre Tochtergesellschaften) zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Gesellschaft erlangt die Beherrschung, wenn sie:

• Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann,

• schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und

• die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann.

Die Gesellschaft nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn die Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung geändert haben.

Als Tochterunternehmen werden die Konzernunternehmen behandelt, auf die die AIXTRON SE einen beherrschenden Einfluss hat (siehe Anmerkung 32). Die Ergebnisse der Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt des Beginns der Kontrolle in den Konzernabschluss einbezogen.

(II) Im Rahmen der Konsolidierung eliminierte Transaktionen

Sämtliche Zwischenergebnisse sowie konzerninterne Transaktionen und Salden werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

 

(D) Fremdwährung
 

Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Bei der Umrechnung der Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen außerhalb der Eurozone werden die lokalen Währungen als funktionale Währungen dieser Tochterunternehmen zugrunde gelegt. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dieser Tochterunternehmen werden zum Bilanzstichtagskurs in EUR umgerechnet.

Umsatzerlöse und Aufwendungen werden zu Jahresdurchschnittskursen bzw. zu Durchschnittskursen für den Zeitraum zwischen der Einbeziehung in den Konzernabschluss und dem Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet. Die aus der Währungsumrechnung resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden in der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals ausgewiesen.

Kursgewinne und -verluste, die durch Wechselkursschwankungen bei Fremdwährungstransaktionen entstehen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige betriebliche Erträge“ oder „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst.
 

(E) Sachanlagen

(I) Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Nebenkosten, beispielsweise für Installation und Lieferung, abzüglich kumulierter Abschreibungen (siehe unten) und Wertminderungsaufwand (vgl. Bilanzierungsmethode (J)) angesetzt.

Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen enthalten neben Material- und Personalkosten auch direkt zurechenbare anteilige Gemeinkosten, wie beispielsweise Leistungen an Arbeitnehmer, Bezugskosten, Installationskosten und Honorare.

Wenn verschiedene Bestandteile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie einzeln als separate Gegenstände des Sachanlagevermögens abgeschrieben.

(II) Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Im Buchwert einer Sachanlage erfasst der Konzern die Kosten für den Ersatz von Komponenten oder die Erweiterung der Sachanlage im Zeitpunkt des Anfalls der Kosten, wenn es wahrscheinlich ist, dass der zukünftige wirtschaftliche Nutzen der Sachanlage dem Konzern zufließen wird und die Kosten der Sachanlage verlässlich geschätzt werden können.
Alle anderen Kosten wie Reparatur- und Instandhaltungskosten werden bei Anfall als Aufwand erfasst.

(III) Zuwendungen der öffentlichen Hand

Die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung von eigenen Vermögenswerten stehenden Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum Zeitpunkt der Aktivierung anschaffungs- bzw. herstellungskostenmindernd berücksichtigt.

(IV) Abschreibungen

Die Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtlichen Nutzungsdauern der einzelnen Bestandteile einer Sachanlage. Eine Überprüfung der Nutzungsdauern, der Abschreibungsmethoden und der Restwerte der Sachanlagen erfolgt zum Jahresende oder häufiger, falls Anzeichen für eine Veränderung vorliegen. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern betragen

für:

  • Gebäude 25 - 45 Jahre
  • Maschinen und technische Anlagen 3 - 19 Jahre
  • Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 - 20 Jahre

Die Nutzungsdauern von gemieteten Vermögenswerten übersteigen nicht die erwarteten Mietzeiträume.

(V) Leasing

Der Konzern als Leasingnehmer

AIXTRON beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Der Konzern verbucht einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht (Leasingvermögenswert) und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit für alle Leasing- Vereinbarungen, bei denen er der Leasingnehmer ist. Ausnahme sind kurzfristige Leasingverhältnisse(definiert als Leasingverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger) sowie Leasingverträge, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist (wie z.B. Tablets und PCs, kleine Büromöbel und Telefone). Bei diesen Leasingverträgen verbucht AIXTRON die Leasingzahlungen als Betriebsaufwand linear über die Laufzeit des Leasingvertrags, es sei denn, eine andere systematische Basis ist repräsentativer für das Muster, nach dem der wirtschaftliche Nutzen aus den geleasten Vermögenswerten gezogen wird.

AIXTRON verbucht einen Leasingvermögenswert und eine Leasingverbindlichkeit am Bereitstellungsdatum.

Der Leasingvermögenswert wird zu Anschaffungskosten bewertet. Die Kosten umfassen den Betrag, der sich aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit ergibt, zuzüglich aller vor dem Anfangsdatum geleisteten Leasingzahlungen sowie aller anfänglich anfallenden direkten Kosten und die geschätzten Kosten, die bei Demontage und Beseitigung des Vermögenswerts, bei Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet anfallen, abzüglich aller erhaltenen Leasinganreize.
Der Leasingvermögenswert wird anschließend vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende der Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder bis zum voraussichtlichen Ende der Leasingdauer linear abgeschrieben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Die geschätzte Nutzungsdauer von geleasten Vermögenswerten wird auf derselben Grundlage wie die von Sachanlagen festgelegt.

Darüber hinaus wird der Leasingvermögenswert periodisch auf Wertminderungen überprüft, um eventuelle Wertminderungen reduziert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten angepasst.

Die Leasingvermögenswerte werden in der Konzernbilanz unter den Sachanlagen ausgewiesen. Die Leasingverbindlichkeit wird anfänglich zum Barwert der zum Zeitpunkt des Beginns nicht gezahlten Leasingraten bewertet und mit dem dem Leasingvertrag zugrunde liegenden Zinssatz oder, falls dieser nicht ohne weiteres ermittelt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Unternehmens abgezinst. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen, abzüglich aller Leasinganreize sowie variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind und die erstmals unter Verwendung des Indexes oder des Zinssatzes am Bereitstellungstag bewertet werden.

Die Leasingverbindlichkeiten sind in der Konzernbilanz in den Sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten und in den Sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten.

Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung des Indexes oder der Rate ändern oder wenn sich die Beurteilung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bemessen wird, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des geleasten Vermögenswerts vorgenommen oder in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Buchwert des Leasingvermögenswerts auf Null reduziert wurde.

AIXTRON hat in den dargestellten Perioden keine derartigen Anpassungen vorgenommen.
 

(F) Immaterielle Vermögenswerte

(I) Geschäfts- und Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert.

Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- und Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich des kumulierten Wertminderungsaufwands angesetzt.

Der Geschäfts- und Firmenwert wird den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugewiesen und einem jährlichen Wertminderungstest unterzogen (vgl. Bilanzierungsmethode (J)).

(II) Forschung und Entwicklung

Aufwendungen für Forschungstätigkeiten, deren Ziel es ist, neues technisches Wissen mit wissenschaftlichen Methoden zu erlangen, werden als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten umfassen Aufwendungen, die dazu dienen, wissenschaftliche Erkenntnisse technisch und kommerziell umzusetzen. Da die Kriterien des IAS 38 nicht vollständig erfüllt sind, werden diese Aufwendungen nicht aktiviert.

(III) Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Sonstige vom Konzern erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen (siehe unten) und Wertminderungsaufwand (vgl. Bilanzierungsmethode (J)) bilanziert.

Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenserwerben zugehen, werden mit ihrem Zeitwert im Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt.

Aufwendungen für selbst geschaffene Geschäfts- und Firmenwerte, Markennamen und Patente werden unmittelbar als Aufwand erfasst.

(IV) Nachträgliche Aufwendungen

Nachträgliche Aufwendungen für aktivierte immaterielle Vermögenswerte werden nur aktiviert, wenn sie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des betroffenen Vermögenswerts erhöhen. Alle anderen Aufwendungen werden bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst.

(V) Abschreibungen

Die Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts- und Firmenwerte. Die Geschäfts- und Firmenwerte haben eine unbestimmte Lebensdauer und werden einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt, ab dem sie genutzt werden können, abgeschrieben. Eine Überprüfung der Nutzungsdauern und Restwerte der sonstigen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zum Jahresende oder häufiger, falls Anzeichen für eine Veränderung vorliegen.

Die voraussichtlichen Nutzungsdauern sind wie folgt:

  • Software 2 - 5 Jahre
  • Patente und ähnliche Rechte 4 - 18 Jahre
  • Kundenbeziehungen bzw. Produkt- und Technologie-Know-how 6 - 10 Jahre

 

(G) Finanzinstrumente

(I) Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrer Bilanzierung in die folgenden Kategorien eingeteilt:

  • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
  • erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet
  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Die Einteilung erfolgt bei Zugang in Abhängigkeit von der Art und dem Verwendungszweck des finanziellen Vermögenswerts.

(II) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte

AIXTRON hatte in den berichteten Jahren keine finanziellen Vermögenswerte in dieser Kategorie.

(III) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, da diese Vermögenswerte im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, um vertraglich vereinbarte Zahlungsströme zu vereinnahmen und diese Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

(IV) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht gemäß IFRS 9 als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie werden am Ende jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei alle Gewinne oder Verluste aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden. Der Gewinn oder Verlust, einschließlich der auf den finanziellen Vermögenswert erzielten Dividende, wird in der Gewinn und Verlustrechnung und in Anmerkung 5 bzw. 6 ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert wird in Übereinstimmung mit IFRS 13 ermittelt.

(V) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, sofern sie im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, um vertraglich vereinbarte Zahlungsströme zu vereinnahmen und diese Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

(VI) Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (expected credit losses = ECL) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte. Die erwarteten Kreditverluste werden zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert, um die Veränderungen des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz der finanziellen Vermögenswerte zu berücksichtigen. Der Konzern erfasst immer die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte.

Die erwarteten Kreditausfälle für diese finanziellen Vermögenswerte werden anhand einer Abwertungsmatrix bestimmt, die auf den historischen Kreditausfällen basiert, angepasst um kundenspezifische Faktoren, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen sowie eine Einschätzung sowohl der aktuellen als auch der prognostizierten Entwicklung dieser Bedingungen am Bilanzstichtag, und wenn angebracht, den Zeitwert des Geldes.

Für alle anderen Finanzinstrumente erfasst AIXTRON Kreditausfälle, wenn das Kreditrisiko über die erwartete Laufzeit seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist. Falls sich jedoch das Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird die Wertberichtigung für dieses Finanzinstrument in Höhe des erwarteten

12-Monats-Kreditsverlusts bemessen. Kreditverluste über die erwartete Laufzeit umfassen die erwarteten Kreditausfälle infolge aller möglichen Ausfallereignisse über die Restlaufzeit des Finanzinstruments; der erwartete 12-Monats-Verlust umfasst die erwarteten Verluste, die aus Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren.

(VII) Liquide Mittel

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Barmitteln, Einlagen bei Kreditinstituten und kurzfristigen Wertpapieren mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten im Erwerbszeitpunkt.

(VIII) Eigenkapitalinstrumente

Eigenkapitalinstrumente einschließlich des gezeichneten Kapitals werden zum Ausgabeerlös abzüglich der darauf entfallenden Transaktionskosten bilanziert.

(IX) Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden entweder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert.

(X) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

AIXTRON hatte im Berichtszeitraum keine finanziellen Verbindlichkeiten in dieser Kategorie.

(XI) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten einschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

(XII) Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting

Der Konzern ist aufgrund seiner Aktivitäten dem finanziellen Risiko schwankender Wechselkurse ausgesetzt (siehe Anmerkung 25). Zur Absicherung dieser Risiken könnten Kurssicherungsgeschäfte in Form von Devisentermingeschäften abgeschlossen werden. Derivative Finanzinstrumente werden vom Unternehmen nicht zu spekulativen Zwecken eingesetzt.

Der Einsatz von Kurssicherungsgeschäften richtet sich nach den vom Vorstand genehmigten Grundsätzen für den Abschluss und Umgang mit derivativen Finanzinstrumenten.

AIXTRON hatte in den angegebenen Berichtsperioden keine derivativen Finanzinstrumente.

(H) Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte im normalen Geschäftsbetrieb erzielbare Verkaufserlös, abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung sowie Vertriebskosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden anhand der gewichteten Durchschnittskosten ermittelt.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten alle Kosten des Erwerbs sowie Kosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen beinhalten die Herstellungskosten Materialeinzelkosten und Fertigungslöhne sowie einen angemessenen Teil der Gemeinkosten basierend auf Normalbeschäftigung. Beträge für Verschrottungen und andere Materialabfälle werden in der Periode ihres Anfalls entweder als Herstellungskosten oder im Falle von Beta-Anlagen als Forschungs- und Entwicklungsaufwand behandelt.

Wertberichtigungen für schwer absetzbare, überbevorratete und veraltete sowie in sonstiger Weise unverkäufliche Vorräte werden grundsätzlich auf der Grundlage der vom Konzern prognostizierten Produktnachfrage und Produktionsanforderungen oder aufgrund von historischen Verbrauchswerten gebildet. Eine Abschreibung des Vorratsbestandes wird vorgenommen, soweit die zukünftige Absatzprognose niedriger ist als der aktuelle Vorratsbestand.

(I) Betriebsergebnis

Das Betriebsergebnis wird vor Finanzerträgen und -aufwendungen sowie Steuern ausgewiesen.

(J) Wertminderungen bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

 

Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäfts- und Firmenwerte werden zumindest einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen, unabhängig davon, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Zu Zwecken des Werthaltigkeitstests werden die Geschäfts- und Firmenwerte zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet.

Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, soweit der Buchwert den höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Abgangskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt. Details zum Werthaltigkeitstest sind in Anmerkung 12 dargestellt.

Bei Sachanlagen sowie sonstigen immateriellen Vermögenswerten wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, soweit Hinweise vorliegen, die eine Wertminderung notwendig machen könnten.

AIXTRON beurteilt am Ende jeder Periode, ob Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Eine Wertminderung auf diese Vermögenswerte wird vorgenommen, soweit der Buchwert sowohl den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Abgangskosten und den Nutzungswert übersteigt.
Bei der Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme unter Anwendung eines Vorsteuer-Zinssatzes, der die aktuellen Marktbewertungen sowie die mit dem Vermögenswert verbundenen Risiken widerspiegelt, abgezinst.

Nach Wertminderungen finden Wertaufholungen statt, soweit die Gründe für die Wertberichtigung entfallen sind. Wertaufholungen werden maximal bis zur Höhe des Buchwerts durchgeführt, der sich ergeben hätte, wenn keine Wertminderung erfasst worden wäre.

Nach Wertminderungen auf einen Geschäfts- und Firmenwert erfolgen keine Wertaufholungen.

(K) Ergebnis je Aktie

 

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird durch die Division des Jahresergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an ausgegebenen Stammaktien während des Geschäftsjahres berechnet. Das verwässerte Ergebnis je Aktie spiegelt die potenzielle Verwässerung wider, die bei Ausübung der Aktienoptionen im Rahmen der Aktienoptionsprogramme entstehen könnte, sofern eine solche Ausübung nicht einer Verwässerung entgegenwirkt.
 

(L) Leistungen an Arbeitnehmer

(I) Beitragsorientierte Pläne

Zahlungsverpflichtungen für beitragsorientierte Pensionspläne werden als Aufwand der Periode erfasst.

(II) Aktienbasierte Vergütungstransaktionen

Aktienoptionsprogramme

Im Rahmen der Aktienoptionsprogramme aus den Jahren 2007 und 2012 können Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte sowie Mitarbeiter des Konzerns Aktien der AIXTRON SE erwerben. Die genauen Vertragsbedingungen der beiden Aktienprogramme werden in Anmerkung 22 erläutert. Der Konzern bilanziert diese Aktienoptionsprogramme gemäß IFRS 2 für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Optionen wird als Personalaufwand erfasst, verbunden mit einer entsprechenden Erhöhung der Kapitalrücklage. Die Ermittlung des beizulegenden

Zeitwerts erfolgt zum Tag der Gewährung, verteilt über den Zeitraum, in dem die Arbeitnehmer bedingungslosen Anspruch auf die Optionen erwerben können. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Optionen wird auf der Grundlage eines mathematischen Modells unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Optionen gewährt wurden, bewertet.

Die Ausübungsbedingungen betreffen eine Dienstbedingung sowie eine Marktbedingung in Bezug auf den Aktienkurs der AIXTRON SE. Bei der Ermittlung des Personalaufwands werden Optionen, die während des Leistungszeitraums verwirkt werden, berücksichtigt.

Langfristig orientierte variable Vergütung des Vorstands (LTI)

Das Vorstandsvergütungssystem der AIXTRON SE beinhaltet langfristig orientierte variable Vergütungsbestandteile, sogenannte Long Term Incentives (LTI), die in Aktien gewährt werden.

Diese anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente wird mit dem beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente zum Tag der Gewährung bewertet. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktien wird auf der Grundlage eines mathematischen Modells unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Aktien gewährt werden, ermittelt. Weitere Einzelheiten zu anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden in Anmerkung 22 und 31 erläutert.

Der bei Gewährung der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ermittelte beizulegende Zeitwert wird linear über den Leistungszeitraum als Aufwand erfasst und beruht auf den Erwartungen des Konzerns hinsichtlich der Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die voraussichtlich unverfallbar werden. Bei nicht marktbasierten Ausübungsbedingungen überprüft der Konzern zu jedem Berichtszeitpunkt während des Erdienungszeitraums seine Schätzung bezüglich der Anzahl der Eigenkapitalinstrumente. Die Auswirkungen der Änderungen der ursprünglichen Schätzungen werden, sofern vorhanden, erfolgswirksam erfasst und eine entsprechende Anpassung im Eigenkapital vorgenommen.

(M) Rückstellungen

 

Eine Rückstellung wird erfasst, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht, und deren Erfüllung für den Konzern erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen verbunden ist. Falls der Effekt wesentlich ist, werden Rückstellungen durch Abzinsung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme unter Anwendung eines Vorsteuer-Zinssatzes, der den aktuellen Marktzins und gegebenenfalls die mit der Schuld verbundenen Risiken widerspiegelt, ermittelt.

(I) Garantierückstellungen

Der AIXTRON- Konzern bietet für jedes seiner Produkte einen Gewährleistungszeitraum von in der Regel einem oder zwei Jahren. Gewährleistungsaufwendungen beinhalten im Allgemeinen Lohnkosten, Materialkosten sowie zugehörige Gemeinkosten, die im Zusammenhang mit der Reparatur eines Produkts während der Garantiezeit anfallen. Die individuellen Garantiebedingungen können variieren, abhängig von den verkauften Produkten, den Vertragsbedingungen sowie den Standorten, an denen sie verkauft werden. Die Kosten, die im Rahmen der Garantieverpflichtung anfallen können, werden ermittelt und zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung wird eine Rückstellung in Höhe dieser Kosten gebildet. Zu den Faktoren, die die Garantieverpflichtungen beeinflussen, gehören die historische und erwartete Anzahl an Garantieansprüchen sowie die voraussichtlichen Kosten pro Garantieanspruch. Darüber hinaus bildet der Konzern eine Garantierückstellung für bereits verkaufte Anlagen aufgrund von Erfahrungswerten. Der Konzern überprüft die Angemessenheit der angesetzten Garantierückstellung regelmäßig und passt die Beträge gegebenenfalls an. Längere Gewährleistungsfristen, die über die üblicherweise vereinbarten Zeiträume hinausgehen, werden wie Serviceleistungen in Übereinstimmung mit Abschnitt (N) behandelt.

(II) Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverluste)

Eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wird gebildet, wenn der erwartete wirtschaftliche Nutzen aus einem Vertrag unterhalb der unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen liegt. Als Rückstellung sind die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unvermeidbaren Kosten abzüglich des erwarteten wirtschaftlichen Nutzens anzusetzen. Bevor eine separate Rückstellung gebildet wird, wird der Wertminderungsaufwand von mit dem Vertrag verbundenen Vermögenswerten erfasst.

Die Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Effekt wesentlich ist.

(III) Restrukturierungen

Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, wenn ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und den betroffenen Parteien mitgeteilt worden ist.

Bei der Bewertung einer Restrukturierungsrückstellung finden nur die direkten Aufwendungen für die Restrukturierung Eingang. Es handelt sich somit nur um die Beträge, welche durch die Restruktuierung verursacht werden und nicht im Zusammenhang mit den fortgeführten Geschäftstätigkeiten des Konzerns stehen.

(N) Umsatzerlöse

 

AIXTRON schließt Verträge mit Kunden über Güter und Dienstleistungen sowie Kombinationen von Gütern und Dienstleistungen. Die Verträge enthalten üblicherweise fixe Preise und sehen kein einseitiges Rückgaberecht seitens des Kunden vor.

Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus den folgenden Quellen:

  • Verkauf von Anlagen
  • Installation von Anlagen
  • Verkauf und Installation von kundenspezifischen Komponenten
  • Ersatzteilen
  • Serviceleistungen

Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er durch Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt hat und wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern die wirtschaftlichen Vorteile zufließen werden.

Der Verkauf von Anlagen beinhaltet Abnahmeprüfungen, die in den AIXTRON- Produktionsstätten durchgeführt werden. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Abnahmeprüfungen wird die Anlage demontiert und für den Versand verpackt. Erlöse aus dem Verkauf von Gütern, deren vereinbarte Produkt- und Prozesseigenschaften bereits nachgewiesen wurden, werden zu einem bestimmten Zeitpunkt bei Lieferung an den Kunden erfasst, falls vollständige Abnahmeprüfungen in der Produktionsstätte von AIXTRON erfolgreich durchgeführt wurden und die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergegangen ist und wenn der Kunde aus dem Gut entweder gesondert oder zusammen mit anderen, für ihn jederzeit verfügbaren Ressourcen einen Nutzen ziehen kann.

Nach Ankunft beim Kunden wird die Anlage wieder zusammengebaut und montiert, wobei es sich um eine Dienstleistung handelt, die im Allgemeinen von AIXTRON- Ingenieuren ausgeführt wird. Erlöse aus der Installation von Anlagen werden zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst, wenn AIXTRON die Leistungsverpflichtung erfüllt hat und die Verfügungsgewalt der Güter auf den Kunden übergegangen ist.

Umsatzerlöse aus Anlagen, bei denen die Erfüllung der zugesagten Produkt- und Prozesseigenschaften bisher nicht nachgewiesen wurde, oder aus denen der Kunde weder gesondert noch zusammen mit anderen, für ihn jederzeit verfügbaren Ressourcen einen Nutzen ziehen kann, oder für die spezielle Rückgaberechte ausgehandelt wurden, werden erst zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der endgültigen Abnahme durch den Kunden und dem Übergang der Verfügungsgewalt auf den Kunden erfasst.

Erlöse aus dem Verkauf von Gütern, die spezifisch für bestimmte Kunden hergestellt werden und die für AIXTRON keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten aufweisen, werden über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Dies erfolgt auf der Basis von Milestones in dem bestimmten Vertrag und soweit die Leistungsverpflichtungen erfüllt werden. Üblicherweise beziehen sich diese Verträge auf eine kleine Anzahl von Upgrades zu Anlagen, die schon dem Kunden gehören.

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Ersatzteilen werden zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst, zu dem der Kunde die Verfügungsgewalt über die zugesagten Güter erlangt. Diese Bedingung ist im Allgemeinen zum Zeitpunkt des Versands erfüllt. Erlöse aus Dienstleistungen werden grundsätzlich zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst, zu dem Dienstleistungen wie Reparaturen erbracht sind und der Kunde die Verfügungsgewalt über den Gegenstand erlangt. Erlöse aus Dienstleistungen wie verlängerte Gewährleistungsfristen werden über einen bestimmten Zeitraum realisiert, über den die Dienstleistung erbracht wurde.

Im Rahmen der Zahlungsbedingungen räumt AIXTRON kein allgemeines Rückgaberecht, kein Skonto, keine Gutschriften oder sonstigen Verkaufsanreize ein. Die Erlöse aus Verträgen, die unterschiedliche Leistungsverpflichtungen beinhalten, wie zum Beispiel die Lieferung von Anlagen, Ersatzteilen und Wartungsleistungen, werden in dem Verhältnis auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt, von dem der Konzern ausgeht, dass es dem Betrag entspricht, zu dem der Konzern im Austausch gegen die Lieferung von Waren und Dienstleistungen berechtigt ist. Um die Erlösbeiträge für die einzelnen Leistungsverpflichtungen zu ermitteln, verwendet der Konzern eine Kombination von Methoden, darunter die Kostenaufschlagmethode sowie die anteilige Verteilung von Rabatten vom Listenpreis auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen.

Der Anteil der Erlöse, der auf die Installationsdienstleistung entfällt, wird entweder anhand des beizulegenden Zeitwerts der Installationsleistungen bestimmt oder, wenn AIXTRON feststellt, dass ein Risiko bestehen könnte, dass die wirtschaftlichen Vorteile der Installationsleistungen nicht dem Konzern zufließen könnten, gemäß dem bei Vertragsabschluss der Installation fälligen und zahlbaren Betrag bestimmt. Der beizulegende Zeitwert der Installationsleistungen entspricht dem Teil des Transaktionspreises, den der Konzern als Gegenleistung im Austausch für die Dienstleistung beim Verkauf einer solchen Anlage voraussichtlich erhalten würde.
 

(O) Aufwendungen
 

(I) Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen beinhalten Material- und Lohneinzelkosten sowie die damit verbundenen Gemeinkosten.

(II) Forschung und Entwicklung

Forschungs- und Entwicklungskosten werden bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst. Kosten für Beta-Anlagen, die nicht die Voraussetzung für die Aktivierung als Vermögenswert erfüllen, werden unter den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen ausgewiesen. Von der öffentlichen Hand (z. B. Staatszuschüsse) erhaltene Zuwendungen zur Projektfinanzierung werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, wenn die Forschungs und Entwicklungskosten entstanden und alle Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen erfüllt sind.

(III) Leasingzahlungen

Zahlungen im Rahmen eines Leasingverhältnisses, bei dem der zugrunde liegende Vermögenswert nicht aktiviert wurde, werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.

(P) Zuwendungen der öffentlichen Hand

 

Die für bestimmte Projekte gewährten Zuwendungen der öffentlichen Hand werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, soweit die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen angefallen sind und alle Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen erfüllt sind. Zuwendungen, die gewährt werden für die Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern ohne Arbeitsleistung werden von den entsprechenden Aufwendungen abgezogen, da dies die Gründe für die Gewährung des Zuschusses im Abschluss klarer darstellt.

(Q) Steuern

 

Der Steueraufwand enthält laufende und latente Steuern. Ein latenter Steueranspruch wird in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen mit temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet werden kann oder zu versteuernde temporäre Differenzen existieren. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang vermindert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden kann. Die Werthaltigkeit der latenten Steuerforderungen wird mindestens einmal jährlich überprüft. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden für temporäre Differenzen zwischen Steuer- und Handelsbilanzen sowie für steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften der einbezogenen Konzernunternehmen erfasst. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unter Berücksichtigung der zum Bilanzstichtag oder zukünftig geltenden Steuersätze, soweit diese bekannt sind. Auswirkungen von geänderten Steuersätzen auf latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden mit Verabschiedung der gesetzlichen Änderung erfasst.

(R) Segmentberichterstattung

 

Ein Geschäftssegment ist ein unterscheidbarer Konzernbestandteil, der Geschäftstätigkeiten betreibt und dessen Betriebsergebnisse regelmäßig vom obersten Entscheidungsträger („chief operating decision maker“), der bei AIXTRON durch den Vorstand repräsentiert wird, überprüft werden. Der Vorstand überprüft regelmäßig Finanzberichte auf Konzernebene. Der Konzern hat nur ein berichtspflichtiges Segment. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Segmentberichterstattung entsprechen den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, welche in diesem Abschnitt erläutert sind.

(S) Kapitalflussrechnung

 

Die Kapitalflussrechnung wird in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt. Die Mittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit werden nach der indirekten Methode ermittelt. Cashflows aus Steuern werden der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet.

(T) Anwendung neuer und revidierter IFRS

Neue und geänderte Standards und Interpretationen für das laufende Geschäftsjahr

Im laufenden Jahr hat das Unternehmen eine Reihe von Änderungen an den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS angewandt, die für am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnende Geschäftsjahre verbindlich sind. Ihre Anwendung hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die im Anhang angegeben Informationen oder die in diesem Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge.

Änderungen an IFRS 9 / IAS 39,
IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16
Interest Rate Benchmark Reform (Phase 2)
Der Konzern hat die Änderungen erstmals
im laufenden Geschäftsjahr angewendet.
Die Änderungen ermöglichen es der Gesellschaft,
die Auswirkungen des Übergangs von IBOR Zinssätzen
zu alternativen Referenzzinssätzen zu berücksichtigen,
ohne dass dadurch Auswirkungen auf die Rechnungslegung entstehen,
die den Abschlussadressaten keine nützlichen Informationen liefern würden.
Die Änderungen aus der Phase 2 der Reform der Referenzzinssätze hatte keine Auswirkungen auf den Konzern.
Änderungen an IFRS 16 –
auf die Coronavirus- Pandemie
bezogene Mietkonzessionen
nach dem 30. Juni 2021 (freiwillige Anwendung)
Die Anwendung der praktischen Erleichterung bei der Bilanzierung von Mietkonzessionen, die das IASB mit der Änderung zu IFRS 16 im letzten Jahr als direkte Folge der COVID-19-Pandemie räumte, wurde ausgeweitet auf verringerte Leasingzahlungen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällig waren. Das Unternehmen hat keine COVID-19-bezogenen Mietvergünstigungen erhalten, so dass diese Änderungen keinen Einfluss auf das Konzernergebnis hatten.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzernabschlusses waren folgende Standards bzw. Änderungen von Standards veröffentlicht, deren Anwendung jedoch noch nicht verpflichtend ist. Der Konzern hat diese Regelungen nicht vorzeitig angewendet und geht davon aus, dass die Anwendung dieser Standards und Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abschlüsse in zukünftigen Perioden haben wird.

 

IFRS 17 Versicherungsverträge2)
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder
Einbringung von Vermögenswerten
zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen
oder Joint Venture3),4)
Änderungen an IAS 1  Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig2),4)
Änderungen an IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept1)
Änderungen an IAS 16 Erträge vor Erreichen des betriebsbereiten Zustands1)
Änderungen an IAS 37  Umfang der Erfüllungskosten bei belastenden Verträgen1)
Jährliche Verbesserungen der IFRS Standards Zyklus 2018 – 20201)
Änderungen an IAS 1 und am IFRS Leitliniendokument 2 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden2),4)
Änderungen an IAS 8  Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen2),4)
Änderungen an IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus iner einzigen Transaktion entstehen2),4)

 

1) Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2022 beginnen.

2) Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2023 beginnen.

3) Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit verschoben.

4) Ein EU-Endorsement steht noch aus.

 

3. Segmentberichterstattung und Umsatzerlöse

Gemäß den Bestimmungen des IFRS 8 erfolgt die Identifizierung der operativen Geschäftssegmente anhand von internen Berichten über Unternehmensbestandteile, welche regelmäßig vom Vorstand als dem obersten Führungsgremium im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu den Segmenten und die Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft werden.

In den Geschäftsjahren 2020 und 2021 überprüfte der Vorstand regelmäßig konsolidierte Finanzberichte auf Ebene des Gesamtkonzerns, da zahlreiche Geschäftsaktivitäten innerhalb des Konzerns auf operativer Ebene weitestgehend integriert sind. Im Einklang mit den IFRS hat der Konzern nur ein berichtspflichtiges Segment.

Das berichtspflichtige Segment basiert auf Waren und Dienstleistungen, die für die Halbleiterindustrie bereitgestellt werden. Umsatzerlöse werden wie in Anmerkung 2 (N) beschrieben realisiert. Der Konzern bewertet die Anlagenumsätze für Anlagen-Installationsleistungen marktorientiert mit Preisen aus beobachteten Transaktionen bei allen Verträgen, die zwei Leistungseinheiten/ Leistungselemente beinhalten und die zu Umsätzen im abgelaufenen Geschäftsjahr geführt haben. Dies entspricht Stufe 2 in der Hierarchie der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts in IFRS 13. Der beizulegende Zeitwert der Installationsleistungen für diese Verträge wurde aus dem prozentual am häufigsten beobachteten Vertragspreis (Modalwert), der beim Abschluss der Leistung zahlbar ist, übernommen. Für die Berichtszeiträume 2020 und 2021 wurden 10% des Anlagenumsatzes der Installationsleistung zugeordnet. Verträge, die Anlagenumsätze mit zwei Leistungsverpflichtungen beinhalten, werden zum beizulegenden Zeitwert mit derselben Methode bewertet wie bei der Auslieferung von Gütern.

Diese verwendet den prozentual am häufigsten beobachteten Vertragswert (Modalwert), der bei Auslieferung an den Kunden zahlbar ist. Dies entspricht ebenfalls Stufe 2 in der Hierarchie der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts in IFRS 13.

in Tausend EUR Anhang 2021 2020
Anlagen-Umsätze   366.512 223.018
Ersatzteil-Umsätze   57.599 41.348
Service-Umsätze   4.843 4.881
Umsätze mit externen Kunden   428.954 269.247
Materialaufwand 15 177.983 113.801
Auflösung von Wertberichtigungen auf Vorräte 15 -585 -1.029
Abschreibungen auf Vorräte 15 2.851 1.918
Personalaufwand 7 79.285 66.081
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen  11 8.198 11.525
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 12 1.631 931
Sonstige Aufwendungen   71.278 53.904
Verluste aus Wechselkursveränderungen 5 804 1.822
Sonstige betriebliche Erträge 5 -11.469 -14.536
Segmentergebnis   98.978 34.830
Finanzierungserträge 8 232 348
Finanzierungskosten 8 -279 -104
Ergebnis vor Steuern   98.931 35.074

 

 

 

Die Auflösung von Wertberichtigungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten und werden in Anmerkung 5 dargestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des berichtspflichtigen Segments sind identisch mit den in Anmerkung 2 dargestellten Methoden. Das Segmentergebnis stellt das durch das Segment erwirtschaftete Ergebnis, ohne die Zuordnung von Kapitalerträgen, Finanzierungskosten und Steueraufwendungen, dar. Das Segmentergebnis wird dem Vorstand zum Zweck der Zuordnung von Ressourcen und der Überprüfung der Ertragskraft berichtet.

Der gesamte Transaktionspreis, der den nicht oder teilweise nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2021 zugordnet war, betrug EUR 214,6 Mio. (31. Dezember 2020: EUR 150,9 Mio.). Das Management erwartet, dass etwa 82% des Transaktionspreises, der zum Geschäftsjahresende den teilweise nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zuzuordnen ist, im Jahr 2022 als Umsatzerlöse realisiert wird. Der verbleibende Teil wird im darauffolgendenGeschäftsjahr realisiert.

in Tausend EUR 31.12.21 31.12.20
Halbleiter-Anlagen Segmentvermögen 361.110 264.884
Nicht zugeordnete Vermögenswerte 379.586 325.542
Konzernvermögenswerte 740.696 590.426

Segmentvermögen und -schulden

in Tausend 31.12.21 31.12.20
Halbleiter-Anlagen Segmentschulden 138.147 91.833
Nicht zugeordnete Schulden 10.383 2.215
Konzernschulden 148.530 94.048

 

Zum Zweck der Überwachung der Leistungsfähigkeit und der Ressourcenallokation sind alle Vermögenswerte dem berichtspflichtigen Segment zugeordnet. Ausgenommen davon sind Steuerforderungen, Liquide Mittel und andere finanzielle Vermögenswerte. Mit Ausnahme von Steuerschulden und Pensionsrückstellungen sind sämtliche Schulden dem berichtspflichtigen Segment zugeordnet.

Weitere Erläuterungen zum Sachanlagevermögen, zum Geschäfts- und Firmenwert und zu den immateriellen Vermögenswerten sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte erfolgen in den Anmerkungen 11 und 12. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte sanken in 2021 um TEUR 59.794 (2020: Erhöhung um TEUR 60.051).

Informationen über sonstige wesentliche Ertrags- und Aufwandsposten, die im Personalaufwand und in den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen enthalten sind, finden sich unter den Anmerkungen 7 und 4.

Geografische Information


Im Nachfolgenden werden die Umsatzerlöse des Konzerns aus fortgeführten Geschäftstätigkeiten mit externen Kunden und Informationen über die langfristigen Vermögenswerte, aufgeteilt nach geografischer Lage, dargestellt. Umsatzerlöse mit externen Kunden sind den jeweiligen Ländern zugeordnet, in denen die Produkte erwartungsgemäß verwendet werden.

in Tausend EUR 2021 2020
Asien  299.853 196.973
Europa  85.911 40.954
Amerika 43.190 31.320
Summe 428.954 269.247

 

Umsätze mit externen Kunden aus Deutschland, dem Geschäftssitz von AIXTRON,und anderen Ländern, die von wesentlicher Bedeutung sind, stellen sich wie folgt dar:

in Tausend EUR 2021 2020
Deutschland 37.110 12.235
USA 43.090 29.849
China 211.820 153.478
Taiwan 66.056 16.140

 

Die Umsätze in Ländern außerhalb von Deutschland belaufen sich im Geschäftsjahr 2021 auf TEUR 391.844 und im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 257.012. Im Geschäftsjahr 2021 entfielen auf einen Kunden 12,1% des Konzernumsatzes. Mit keinem weiteren Kunden wurden mehr als 10% des Konzernumsatzes erzielt. Im Geschäftsjahr 2020 entfielen auf einen Kunden 10,4% des Konzernumsatzes und es wurde mit keinem weiteren Kunden mehr als 10% des Konzernumsatzes erzielt.

 

in Tausend EUR 31.12.21 31.12.20
Asien  1.373 1.124
Europa ohne Deutschland 18.123 14.653
Deutschland 118.793 111.810
USA 10.289 9.735
Langfristige Vermögenswerte 148.578 137.322

 

4. Forschung und Entwicklung
 

Die Forschungs- und Entwicklungskosten vor Abzug der erhaltenen Projektzuschüsse beliefen sich für die Geschäftsjahre 2021 und 2020 auf TEUR 56.809, TEUR 58.379.

Nach Abzug der erhaltenen, nicht rückzahlbaren Projektzuschüsse beliefen sich die Nettoaufwendungen für Forschung und Entwicklung für die Geschäftsjahre 2021 und 2020 auf TEUR 47.876 bzw. TEUR 50.327.
 

5. Sonstige betriebliche Erträge

 

in Tausend EUR 2021 2020
Erhaltene Zuschüsse für Forschung und Entwicklung 8.933 8.052
Erträge aus Vertragsauflösungen mit Kunden 0 315
Schadensersatz 10 535
Währungsgewinne 1.964  1.027
Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen 20 1
Wertaufholung von Wertminderungsaufwendungen 0 2.909
Sonstige 542 1.697
  11.469 14.536

 

in Tausend EUR 2021 2020
Währungsgewinne 1.964 1.027
Währungsverluste (siehe Anmerkung 6) -804 -1.822
Netto Währungsgewinne / -verluste  1.160 -795

 

In 2021 ergaben sich insgesamt Währungsgewinne in Höhe von TEUR 1.160 (2020:Währungsverlust TEUR 795), die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden (siehe dazu auch Anmerkung 6).

Beim Schadensersatz in 2021 in Höhe von TEUR 10 (2020: TEUR 535) handelt es sich um einen Versicherungsanspruch für Transportschäden bei der Lieferung von Produkten. In 2021 ergaben sich Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen i.H.v. TEUR 20 (2020:TEUR 1).

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

in Tausend EUR 2021 2020
Währungsverluste 804 1.822
Verluste aus Anlagenabgängen 103  52
Zuführung zu Wertberichtigungen auf Forderungen oder Ausbuchung von Forderungen 0 12
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 708 16
Sonstige 159 39
  1.774 1.941

 

Ein Nettoverlust in Höhe von TEUR 708 in 2021 ergab sich aus finanziellen Vermögenswerten, die zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (2020: TEUR 16 Verlust). Der Betrag enthält unrealisierte Verluste in Höhe von TEUR 659 (2020: TEUR 0) und realisierte Verluste in Höhe von TEUR 49 (2020: TEUR 16).

 

7. Personalaufwendungen
 

in Tausend EUR 2021 2020
Löhne und Gehälter 65.966 56.263
Soziale Abgaben 8.310 7.441
Aufwendungen aus
beitragsorientierten
Pensionsplänen
1.149 1.248
Aufwendungen für
aktienbasierte Vergütung
3.860 1.129
  79.285 66.081

 

 

8. Finanzergebnis
 

in Tausend EUR 2021 2020
Zinserträge    
Zinserträge aus Bankguthaben 232 348
Aus finanziellen Vermögenswerten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten 232 348
Zinsaufwand    
Zinszahlungen für Kontokorrentkredite und Banksalden -172 -35
Zinsaufwand für Leasingverpflichtungen -107 -69
Aus nicht erfolgswirksam zum beizulegenden 
Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten und
aus finanziellen Vermögenswerten
-279 -104
Finanzergebnis -47 244

9. Ertragsteueraufwand/-ertrag



Die folgende Aufgliederung zeigt die ergebniswirksam erfassten Ertragsteueraufwendungen und -erträge.
 

in Tausend EUR 2021 2020
Laufender Steueraufwand (+)/Steuerertrag (-)    
 für das Geschäftsjahr 13.810 3.958
für Vorjahre -175 -44
Summe tatsächlicher Steueraufwand 13.635 3.914
Latenter Steueraufwand (+)/Steuerertrag (-)    
- aus temporären Differenzen -37 -96
- aus der Änderung von lokalen Steuersätzen 16 2
- aus Wertaufholungen und Abschreibungen -9.522 -3.216
Summe latenter Steuerertrag -9.543 -3.310
Ertragsteueraufwand  4.092 604

Das Ergebnis vor Ertragsteuern und die Ertragsteuern verteilen sich auf folgende Regionen:

in Tausend EUR 2021 2020
Ergebnis vor Steuern    
Deutschland 100.981 26.999
Außerhalb Deutschlands -2.050 8.075
Summe 98.931 35.074
     
Ertragsteueraufwand (+) /-ertrag (-)    
Deutschland 4.218 -400
Außerhalb Deutschlands -126 1.004
Summe 4.092 604

 

Summe  Der effektive Steuersatz des Konzerns unterscheidet sich vom gesetzlichen Steuersatz in Deutschland, der Ende 2021 32,80% (2020: 32,80%) beträgt und sich aus dem inländischen Körperschaftsteuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer ergibt.

Die folgende Tabelle stellt die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand dar:

in Tausend EUR 2021 2020
Jahresergebnis vor Steuern 98.931 35.074
Ertragsteueraufwand (Inlandssteuersatz) 32.449 11.504
Effekt aus Steuersatzunterschieden im Ausland -302 -1.160
Nichtabzugsfähige Aufwendungen 251 464
Nicht berücksichtigte Steueransprüche aus Verlustvorträgen 1.685 173
Wertaufholung (-)/Wertberichtigung (+) auf latente Steueransprüche -9.587 -3.665
Aufwand aus Steuersatzänderungen  0 2
Effekt aus der Inanspruchnahme von Verlustvorträgen -20.661 -5.986
Effekt aus permanenten Differenzen 27 3
Sonstiges 230 -731
Ertragsteueraufwand 4.092 604
Effektiver Steuersatz 4,1% 1,7%

 

Zusätzlich zu dem in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Steueraufwand wurden folgende Steuerbeträge im sonstigen Ergebnis erfasst:

in Tausend EUR 2021 2020
Latente Steuern aus der
Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen
26 0
Summe der im sonstigen Ergebnis erfassten Ertragsteuern 26 0

 

10. Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern
 

Aufgrund zu hoher bzw. zu niedriger Steuervorauszahlungen in der laufenden bzw. früheren Perioden bestehen zum 31. Dezember 2021 Forderungen aus laufenden Steuern in Höhe von TEUR 2.363 (2020: TEUR 949) bzw. Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern in Höhe von TEUR 9.729 (2020: TEUR 2.215).

 

11. Sachanlagen und Leasingvermögenswerte

in Tausend EUR Grundstücke
und Gebäude
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs-
und
Geschäftsausstattung
Anlagen im
Bau
Geleaste
Grundstücke
und Gebäude
Geleaste
technische
und andere
Anlagen,
Betriebs-
und
Geschäftsausstattung
Summe
Anschaffungs-
und Herstellungskosten
             
Stand am 1. Januar 2020 65.077 74.421 15.836 3.340 3.893 332 162.899
Zugänge 59 2.252 983 3.371 353 830 7.848
Abgänge 0 2.197 32 14 475 401 3.119
Umbuchungen 0 2.107 321 -2.428 0 0 0
Effekt aus Währungsumrechnung -130 -142 -113 -48 -188 -4 -625
Stand am 31. Dezember 2020 65.006 76.441 16.995 4.221 3.583 757 167.003
Stand am 1. Januar 2021 65.006 76.441 16.995 4.221 3.583 757 167.003
Zugänge 83 3.661 1.438 11.207 1.916 37  18.342
Abgänge 281 1.853 351 0 644 80 3.209
Umbuchungen 0 2.837 422 -3.259 0 0 0
Effekt aus 
Währungsumrechnung
175 293 148 150 276 3 1.045
Stand am 31. Dezember 2021 64.983 81.379 18.652 12.319 5.131 717 183.181
Abschreibungen              
Stand am 1. Januar 2020  29.301 55.103 12.752 8 966 230 98.360
Planmäßige Abschreibungen 
des Geschäftsjahres
2.815 3.854 1.176 0 883 234 8.962
Wertminderung 0 2.563 0 0 0 0 2.563
Wertaufholung -2.909 0 0 0 0 0 -2.909
Abgänge 0 2.147 31 0 475 389 3.042
Effekt aus 
Währungsumrechnung
-120 -134 -90 -1 -54 -1 -400
Stand am 31. Dezember 2020 29.087 59.239 13.807 7 1.320 74 103.534
Stand am 1. Januar 2021 29.087 59.239 13.807 7 1.320 74 103.534
Planmäßige Abschreibungen
des Geschäftsjahres
1.334 4.093 1.317 0 908 191 7.843
Wertminderung 0 355 0 0 0 0 355
Abgänge 282 1.809 352 0 644 51 3.138
Effekt aus 
Währungsumrechnung
168 199 118 1 86 2 574
Stand am 31. Dezember 2021 30.307 62.077 14.890 8 1.670 216 109.168
Buchwerte              
zum 1. Januar 2020 35.776 19.318 3.084 3.332 2.927 102 64.539
zum 31. Dezember 2020 35.919 17.202 3.188 4.214 2.263 683 63.469
zum 1. Januar 2021 35.919 17.202 3.188 4.214 2.263 683 63.469
zum 31. Dezember 2021 34.676 19.302 3.762 12.311 3.461 501 74.013

Planmäßige Abschreibungen

 

Die planmäßigen Abschreibungen betragen TEUR 7.843 für das Geschäftsjahr 2021 und TEUR 8.962 für das Geschäftsjahr 2020.Die Nutzungsdauern und Restwerte der Vermögenswerte werden in jedem Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den IFRS überprüft. Im Geschäftsjahr 2021 kam es zu keiner wesentlichen Anpassung der Restnutzungsdauern und Restwerte der Vermögenwerte. In den Fällen, in denen es im Geschäftsjahr 2020 zu einer Anpassung der Restnutzungsdauern und Restwerte kam, führte dies zu Abschreibungen, die um TEUR 962 niedriger waren, als wenn die Nutzungsdauern und Restwerte nicht angepasst worden wären.



Wertminderung von Vermögenswerten

 

Im Geschäftsjahr 2021 erfasste AIXTRON für spezifische Laboranlagen, die keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr hatten, einen Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR 355 (2020: TEUR 2.563). In 2020 wurde die Bewertung der Produktionsstätten in Herzogenrath, Deutschland überprüft und eine Wertaufholung bei Grundstücken und Gebäuden in Höhe von TEUR 2.909 für eine der beiden Produktionsstätten vorgenommen. Es wird erwartet, dass das Gebäude weiterhin für die Produktion genutzt wird.

 

Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen

 

Die Anlagen im Bau betreffen in 2021 und 2020 im Wesentlichen selbst erstellte Laboranlagen und Anzahlungen für Laborausstattung.

 

Leasingvermögenswerte

 

Angaben zu den Leasingvermögenswerten sind in Anmerkung 27 dargestellt.

12. Immaterielle Vermögenswerte

 

 

in Tausend EUR Geschäfts-
und Firmenwert
Patente
und ähnliche Rechte
Summe

Anschaffungs-
und Herstellungskosten

     
Stand am
1. Januar 2020
89.490 46.267 135.757
Zugänge 0 1.444 1.444
Effekt aus Währungs-
umrechnung
-1.598 -2.023 -3.621
Stand am
31. Dezember 2020
87.892 45.688 133.580
Stand am
1. Januar 2021
87.892 45.688 133.580
Zugänge 0 1.060 1.060
Abgänge 0 1.168 1.168
Effekt aus Währungs-
umrechnung
-1.582 -2.023 -3.621
Stand am
31. Dezember 2021
89.474 47.302 136.776
Abschreibungen      
Stand am
1. Januar 2020
17.121 43.895 61.016
Planmäßige Abschreibungen
des
Geschäftsjahres
0 931 931
Effekt aus Währungs-umrechnung -206 -2.014 -2.220
Stand am
31. Dezember 2020
16.915 42.812 59.727
Stand am
1. Januar 2021
16.915 42.812 59.727
Planmäßige Abschreibungen
des Geschäftsjahres
0 1.175 1.175
Wertminderung 0 456 456
Abgänge  0 1.116 1.116
Effekt aus Währungs-umrechnung 240 1.729 1.969
Stand am
31. Dezember 2021
17.155 45.056 62.211
Buchwerte      
zum
1. Januar 2020
72.369 2.372 74.741
zum
31. Dezember 2020
70.977 2.876 73.853
zum
1. Januar 2021
70.977 2.876 73.853
zum
31. Dezember 2021
72.319 2.246 74.565

 

Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen

auf sonstige immaterielle Vermögenswerte

 

Die planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte werden wie folgt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

Im Geschäftsjahr 2021 erfasste AIXTRON Wertminderungen in Höhe von TEUR 456 (2020: TEUR 0). Diese betrafen ein IT-Projekt, das keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr hatte, sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögenwerte im Zusammenhang mit der Restrukturierung der APEVA-Gruppe. Weitere Angaben zur Restrukturierung werden in Anmerkung 28 gemacht. Wertaufholungen wurden in den Geschäftsjahren 2021 und 2020 nicht vorgenommen.

Die in den Folgejahren erwarteten Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

 

in Tausend EUR  
2022 1.078
2023 641
2024 386
2025 88
2026 15
Nach 2026 38

 

Die tatsächlichen Abschreibungen können von den erwarteten Abschreibungen abweichen. 

Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte

 

Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 ermittelte der Konzern den erzielbaren Betrag des Geschäfts- und Firmenwerts und kam zu dem Ergebnis, dass keine Wertminderung zu erfassen ist (2020: TEUR 0).

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit, der der Firmenwert zugeordnet wurde, war zum Ende des Geschäftsjahres 2021 das Geschäftssegment Halbleiterprodukte des AIXTRON-Konzerns.Der erzielbare Betrag dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde anhand des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten bestimmt. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Da der Konzern nur eine zahlungsmittelgenerierende Einheit hat, wurde die Marktkapitalisierung der AIXTRON SE abzüglich der Veräußerungskosten und zuzüglich eines Aufschlags für die Beherrschung der zahlungsmittelgenerierenden

Einheit zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes herangezogen. Hierbei handelt es sich um Stufe 2 der Hierarchie der Bewertungstechniken für den beizulegenden Zeitwert in IFRS 13.

Zum 31. Dezember 2021 beträgt die Marktkapitalisierung von AIXTRON SE EUR 2.005,2 Millionen, berechnet auf der Basis eines Aktienkurses von Euro 17,87 und 112.207.915 ausgegebenen Aktien (exklusive eigener Anteile). Es wurden Kosten in Höhe von 1,5% für eine gewöhnliche Verkaufstransaktion angesetzt. Im Rahmen einer Unternehmensakquisition fällt ein Zuschlag für die Beherrschung an, der üblicherweise zwischen 20% und 40% beträgt. Im Wertminderungstest des Geschäftsjahres wurde für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts ein Beherrschungszuschlag in Höhe von 20% zur Marktkapitalisierung aufgeschlagen. Die Marktkapitalisierung wurde vor dem Vergleich mit dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um die Nettoverschuldung und die Steuern angepasst. Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt den Buchwert. Infolgedessen ist keine Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwerts vorzunehmen.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem erzielbaren Betrag und übersteigt den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um 797% (2020: 803%).

Eine Sensitivitätsanalyse der Überprüfung von Wertminderungen ohne Berücksichtigung des Aufschlages für die Beherrschung zeigt, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit gleich dem erzielbaren Betrag wäre, wenn die Marktkapitalisierung von AIXTRON um 70,0% (2020: 68,4%) auf EUR 601,2 Millionen (2020: EUR 503,9 Millionen) fallen sollte.  

 

13. Sonstige langfristige Vermögenswerte

 

in Tausend EUR 2021 2020
Langfristige Einlagen mit einer Laufzeit über 12 Monate 0 60.000
Andere sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 703 497
Summe 703 60.497

 

 

Bei den langfristigen Einlagen handelt es sich um Geldanlagen bei Banken. Die anderen sonstigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Kautionen für Gebäude. Die Einlagen in 2020 waren bei einer Bank mit einer guten Bonität innerhalb der Europäischen Union angelegt und das Unternehmen erwartete keine Kreditverluste in Bezug auf diese Einlagen. Die Einlagen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

 

14. Latente Steuerforderungen und Latente Steuerschulden

 

Erfasste latente Steuerforderungen und Steuerschulden

 

Die bilanzierten latenten Steuerforderungen und -schulden sind den folgenden Positionen zuzuordnen:

Die Bildung von aktiven latenten Steuern erfolgt auf der Ebene einzelner Konzerngesellschaften, in denen im Geschäftsjahr 2021 oder im vorangegangenen Geschäftsjahr ein Verlust erzielt wurde, nur insoweit, als die Inanspruchnahme in zukünftigen Perioden wahrscheinlich ist. Als Nachweis für die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme werden Planungsrechnungen sowie die aktuelle Geschäftsentwicklung der relevanten Gesellschaften in Erwägung gezogen. Im Geschäftsjahr 2021 waren latente Steuerforderungen in Höhe von TEUR 427 (2020: TEUR 453) bilanziert, die auf Gesellschaften entfielen, die im Geschäftsjahr 2021 oder im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Verlust auswiesen.

Darüber hinaus waren zum 31. Dezember 2021 latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 99.429 (2020: TEUR 144.190) und auf temporäre Differenzen in Höhe von TEUR 9.956 (2020: TEUR 7.765) unberücksichtigt.

Von den unberücksichtigten Verlustvorträgen sind TEUR 90.694 unverfallbar (2020: TEUR 141.535), TEUR 0 verfallen bis 2026 (2020: TEUR 0 bis 2025) und TEUR 8.735 verfallen nach 2026 (2020: TEUR 10.420 nach 2025).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der latenten Steuerforderungen und -schulden während des Geschäftsjahres:

15. Vorräte

Die erfolgswirksam erfassten Wertaufholungen der Geschäftsjahre 2021 und 2020 betreffen im Wesentlichen Vorräte, die zuvor auf ihren Nettoveräußerungserlös abgeschrieben wurden und die in späteren Perioden verkauft wurden.

Der Posten Kundenspezifische unfertige Leistungen bezieht sich auf Arbeiten, die beim Kunden vor Ort durchgeführt werden und beinhaltet typischerweise Leistungen wie die Installation neuer Anlagen oder die Erweiterung (Upgrade) von bestehenden Anlagen. Unterjährige Bewegungen in den Vertragssalden ergeben sich aufgrund üblicher Veränderungen im Grad der Fertigstellung der individuellen Verträge. Die Fertigstellung der Installation stellt in den meisten Fällen die letzte Leistungseinheit eines Kundenvertrags dar, nach der üblicherweise die Restzahlung des Kunden fällig wird.

 

16. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte

in Tausend EUR 2021 2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 77.383 38.598
Vertragsvermögenswerte 3.579 2.732
Wertberichtigungen 0 -26
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - netto  80.962 41.304
Aktive Rechnungsabgrenzung 1.536 964
Erstattung von Forschungs- und Entwicklungskosten 1.318 2.088
Geleistete Anzahlungen an Lieferanten 1.196 1.210
Umsatzsteuererstattungsansprüche 5.534 1.665
Sonstige Forderungen 654 1.244
Summe sonstige Vermögenswerte 10.238 7.171
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte  91.200  48.475

 

Die Zuführung zu den Wertberichtigungen auf Forderungen wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen; die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:

 

in Tausend EUR 2021 2020
Wertberichtigungen zum 1. Januar 26 124
Währungsdifferenzen 0 -2
Realisierte Verluste aus Wertminderungen 0 12
Inanspruchnahme -5 -108
Wertaufholungen -21 0
Wertberichtigungen zum 31. Dezember 0 26

 

Altersstruktur von überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen: 

in Tausend EUR 2021 2020
1 - 90 Tage überfällig  2.510 3.756
Mehr als 90 Tage überfällig 134 355

 

 

Aufgrund der weltweiten geografischen Streuung ist das Kreditrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen diversifiziert. Der Konzern verlangt generell keine Sicherheiten für finanzielle Vermögenswerte. Jedoch werden, wie im Handel mit Investitionsgütern üblich, beim Verkauf von Anlagen in der Regel unwiderrufliche Akkreditive und Anzahlungen eingefordert, um das Kreditrisiko zu verringern.

In 2021 entfielen zum Bilanzstichtag auf drei Kunden 28%, 12% und 12% des Gesamtbetrags der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es entfielen in 2020 auf drei Kunden 16%, 11% bzw. 10% der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Bei der Ermittlung des Konzentrationsrisikos werden verschiedene Handelspartner zusammengefasst, wenn es sich dabei um zusammenhängende Unternehmen handelt.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Stichtag überfällige Forderungen, für die keine Risikovorsorge getroffen wurde, in Höhe von TEUR 2.644 (2020: TEUR 4.111) enthalten. Obwohl die jeweiligen Forderungssalden nicht gesichert sind, sind nach Einschätzung von AIXTRON diese Beträge im vollen Umfang einbringlich, da keine wesentliche Verschlechterung der Kreditfähigkeit eingetreten ist.

Der Konzern bemisst die Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhand der über die Laufzeit erwarteten Kreditausfälle. Basierend auf Erfahrungswerten verwendet die Gesellschaft eine über die Gesamtlaufzeit erwartete Ausfallquote in Höhe von 0%, angepasst um kundenspezifische Faktoren, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen sowie eine Einschätzung sowohl der aktuellen als auch der prognostizierten Entwicklung dieser Bedingungen am Bilanzstichtag.

Bei der Bestimmung von möglicherweise wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten berücksichtigt der Konzern die Wahrscheinlichkeit der Einbringlichkeit auf der Grundlage von Überfälligkeiten bestimmter Forderungen. Weiterhin wird eine Beurteilung der Fähigkeit aller Vertragspartner, ihren Verpflichtungen nachzukommen, vorgenommen.

 

17. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

 

Im aktuellen Geschäftsjahr umfassen die sonstigen finanziellen Vermögenswerte Investitionen in Fonds und Festgeldanlagen bei Banken mit einer Laufzeit weniger als 12 Monaten. In 2020 handelte es sich bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten um Investitionen in Fonds.

Die Zusammensetzung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte und die Analyse der Laufzeiten von Festgeldern zum 31. Dezember 2021 und 2020 stellen sich wie folgt dar:

 

in Tausend EUR 2021 2020
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 
bewertet werden
141.625 62.422
Festgelder mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten  60.000 0
  201.625  62.422

 

Der beizulegende Zeitwert der Investitionen in Fonds wird anhand eines Marktpreises ermittelt, der der Hierarchiestufe 1 entspricht.

 

18. Liquide Mittel

 

in Tausend EUR 2021 2020
Kassenbestand  2 3
Guthaben bei Kreditinstituten 150.861 187.256
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 150.863 187.259

 

Liquide Mittel beinhalten kurzfristige Festgeldanlagen mit einer Laufzeit von 3 Monaten oder weniger bei Vertragsabschluss. Der Buchwert entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Guthaben bei Kreditinstituten waren weder zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres noch des Vorjahres als Sicherheit hinterlegt.

19. Eigenkapital
 

Gezeichnetes Kapital

 

in EUR 2021 2020
Stand am 1. Januar  112.927.320 112.927.320
Kapitalerhöhung 364.700 0
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital (inklusive eigener Anteile) am 31. Dezember 113.292.020 112.927.320
Abzüglich der eigenen Anteile -1.084.105 -1.084.105
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital nach IFRS am 31. Dezember -1.084.105 111.843.215

 

Das Grundkapital der AIXTRON SE setzt sich ausschließlich aus nennwertlosen Stückaktien zusammen und war sowohl im Geschäfts- als auch im Vorjahr vollständig eingezahlt. Jede Stückaktie entspricht einem rechnerischen Anteil von EUR 1,00 am Grundkapital.

 

Genehmigte Anteile
 

Die genehmigten Anteile beliefen sich inklusive Grundkapital, genehmigtem und bedingtem Kapital auf EUR 201.284.934 (2020: EUR 201.284.934).

 

Kapitalrücklage

 

Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen Aufgelder aus Kapitalerhöhungen sowie den kumulierten Personalaufwand aus Aktienoptionsprogrammen und aktienbasierter Vergütung. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 364.700 neue Aktien durch die Ausübung von Aktienoptionen im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen ausgegeben. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine neuen Aktien ausgegeben. In 2021 wurden keine eigenen Aktien im Rahmen des anteilsbasierten Vergütungsprogramms übertragen (2020: 3.200 Aktien).

Im Mai 2021 wurde eine Dividende in Höhe von TEUR 12.303 an die Aktionäre der AIXTRON SE ausgeschüttet (2020: TEUR 0).

Das in der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals dargestellte Kapital entspricht dem durch den Konzern gemanagten Kapital. Der Konzern betrachtet die Kapitalausstattung als angemessen.

 

Im Sonstigen Ergebnis erfasste Erträge und Aufwendungen

 

Die im Sonstigen Ergebnis erfassten Erträge und Aufwendungen sind in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

Der Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung umfasst alle Differenzen aus der Umrechnung der Jahresabschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Erträge aus der Umbewertung von leistungsorientierten Plänen in Höhe von TEUR 112 im sonstigen Ergebnis erfasst (2020: Aufwand von TEUR 21).

 

20. Ergebnis je Aktie

 

Unverwässertes Ergebnis je Aktie
 

Zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Berichtzeitraums in Umlauf befindlichen Stammaktien zugrunde gelegt.

 

Verwässertes Ergebnis je Aktie


Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien sowie der Stammaktien miteventuellem Verwässerungseffekt aus der Ausübung von Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms.


 

0 2021 2020
Ergebnis je Aktie    
Jahresüberschuss, der den Gesellschaftern der AIXTRON SE
zurechenbar ist, in TEUR
95.660 34.879
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien
zum Zweck der Berechnung des Ergebnisses je Aktie
112.056.282 111.840.146
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in (EUR) 0,85 0,31
Verwässertes Ergebnis je Aktie Jahresüberschuss, der den Gesellschaftern der AIXTRON SE 
zurechenbar ist, in TEUR
95.660 34.879
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zum Zweck der Berechnung
des Ergebnisses je Aktie
112.056.282 111.840.146
Verwässerungseffekt von Aktienoptionen 48.041  47.015
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zum Zweck der Berechnung
des Ergebnisses je Aktie (verwässert)
112.104.323 111.887.161
Verwässertes Ergebnis je Aktie in (EUR) 0,85 0,31

 

In den Geschäftsjahren 2021 und 2020 bestanden keine Aktienoptionen, die dem Effekt der Verwässerung entgegenwirken würden.

Im Geschäftsjahr als Ausschüttung an die Gesellschafter erfasste Beträge und die vorgeschlagene Dividende für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr werden in der nachstehenden Tabelle erfasst:

In Tausend EUR 2021 2020
Dividendenzahlung für das am 31. Dezember 2020 endende 
Geschäftsjahr: 11 Cent pro Aktie (2019: 0 Cent pro Aktie)
12.303 0
Vorgeschlagene Dividende für das am 31. Dezember 2021 endende
Geschäftsjahr: 30 Cent pro Aktie (2020: 11 Cent pro Aktie)
33.662 12.303

 

 

21. Leistungen an Arbeitnehmer

 

Beitragsorientierte Pläne

 

Der Konzern gewährt berechtigten Arbeitnehmern Zuschüsse zu Altersvorsorgemaßnahmen im Rahmen von verschiedenen beitragsorientierten Pensionsplänen. Im Geschäftsjahr 2021 belief sich der Aufwand aus Beitragszahlungen im Rahmen von beitragsorientierten Plänen auf TEUR 1.149 (2020: TEUR 1.248).

Zusätzlich zu diesen Altersvorsorgemaßnahmen ist der Konzern in den meisten Ländern, in denen er tätig ist, verpflichtet, Beiträge in staatliche Rentenversicherungssysteme zu leisten. Dabei ist ein bestimmter Prozentsatz der Lohn- und Gehaltskosten als Beitrag zu zahlen. Die Verpflichtung des Konzerns besteht allein in der Zahlung der Beiträge.

 

Leistungsorientierte Pläne

 

Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionspläne in Höhe von TEUR 200 (2020: TEUR 300) sind unter den sonstigen langfristigen Rückstellungen ausgewiesen.

 

22. Aktienbasierte Vergütungen

 

Der Konzern verfügt über verschiedene Aktienoptionsprogramme, nach denen Stammaktien an Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter des AIXTRON Konzerns ausgegeben werden können. Das Vorstandsvergütungssystem der AIXTRON SE beinhaltet zudem langfristig orientierte variable Vergütungsbestandteile (Long Term Incentive - LTI), die vollständig in Aktien gewährt werden.

Der beizulegende Zeitwert von Personalleistungen wird mit dem Zeitwert der im Gegenzug für die erbrachte Leistung gewährten Aktienoptionen bzw. Eigenkapitalinstrumente bewertet, welche anhand von mathematischen Bewertungsmodellen ermittelt werden.

 

Aktienoptionsprogramme

 

Der Zeitwert der Aktienoptionen wurde anhand eines mathematischen Modells ermittelt.

In den Geschäftsjahren 2021 und 2020 wurden keine neuen Aktienoptionsprogramme aufgelegt. Die bestehenden Programme waren in den Berichtsjahren 2021 und 2020 nicht mehr aufwandsrelevant.

 

AIXTRON-Aktienoptionsprogramm 2007

 

Im Mai 2007 wurden 3.919.374 Aktienoptionen zum Ankauf von Stammaktien ausgegeben. Die Hälfte der zugeteilten Aktienoptionen kann dabei nach einer Wartezeit von mindestens zwei Jahren ausgeübt werden, weitere 25% nach mindestens drei Jahren und die verbleibenden 25% nach mindestens vier Jahren. Die Optionen verfallen zehn Jahre nach Gewährung. Gemäß den Bedingungen des Programms von 2007 werden die Optionen zu einem Preis in Höhe des durchschnittlichen Schlusskurses der letzten 20 Handelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Gewährungstag zuzüglich 20% gewährt. Zum 31. Dezember 2021 waren aus diesem Programm keine Optionen mehr im Umlauf.

 

AIXTRON-Aktienoptionsprogramm 2012

 

Im Mai 2012 wurden Aktienoptionen zum Ankauf von Stammaktien ausgegeben. Die zugeteilten Aktienoptionen können dabei nach einer Wartezeit von mindestens vier Jahren ausgeübt werden. Die Optionen verfallen zehn Jahre nach Gewährung. Gemäß den Bedingungen des Programms von 2012 werden die Optionen zu einem Preis in Höhe des durchschnittlichen Schlusskurses der letzten 20 Handelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Gewährungstag zuzüglich 30% gewährt. Insgesamt waren am 31. Dezember 2021 182.500 Optionen für den Kauf von ebenso vielen Stammaktien im Rahmen dieses Programms im Umlauf.

 

Zusammenfassung der Aktienoptionsprogramme

AIXTRON-Aktienoptionen am 31. Dezember 2021

Langfristig orientierte variable Vorstandsvergütung

 

Die langfristig orientierte, erfolgsabhängige variable Vergütung (LTI) für Vorstandsmitglieder von AIXTRON bestimmt sich der Höhe nach anhand der am Ende einer 3-jährigen Referenzperiode erzielten Erfolge des AIXTRON-Konzerns und wird vollständig in AIXTRON-Aktien gewährt. Über diese Aktien können die Vorstandsmitglieder nach einer vierjährigen Sperrfirst, gerechnet ab Beginn der Referenzperiode, verfügen. Die langfristigen Ziele werden vor Beginn der Referenzperiode durch den Aufsichtsrat festgelegt. Dabei werden zu diesem Zeitpunkt jedem Vorstandsmitglied verfallbare Aktienzusagen im Wert des Ziel-LTI als Prozentsatz des genehmigten Budgets für das kommende Geschäftsjahr zugeteilt. Die Anzahl der verfallbaren Aktienzusagen errechnet sich dabei aus dem Durchschnitt der Schlusskurse an allen Börsen-Handelstagen im letzten Quartal des Vorjahres.


Die Zielerreichung wird an den Kennziffern Konzernjahresüberschuss, Total Shareholder Return, kurz TSR, sowie an Nachhaltigkeitszielen gemessen. Dabei beträgt die relative Gewichtung 50% für den Konzernjahresüberschuss, 40% für den TSR und 10% für Nachhaltigkeitsziele. In der ersten Aufsichtsratssitzung nach Ablauf der Referenzperiode (nach 3 Jahren) wird für jedes Vorstandsmitglied die tatsächliche Zielerreichung des LTI für die Referenzperiode vom Aufsichtsrat festgestellt. Dann werden die verfallbaren Aktienzusagen – je nach Zielerreichung – in unverfallbare Aktienzusagen gewandelt oder verfallen teilweise. Die maximale Anzahl von unverfallbaren Aktienzusagen im Rahmen des LTI ist dabei auf 250% der zu Beginn der Referenzperiode verfallbar zugesagten Aktien begrenzt.

Nach Ablauf der vierjährigen Sperrfrist werden die Aktien an das Vorstandsmitglied übertragen.

Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente wird über den Erdienungszeitraum als Aufwand erfasst und eine entsprechende Anpassung im Eigenkapital vorgenommen. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktien wird auf der Grundlage eines mathematischen Modells unter Berücksichtigung der Ausübungsbedingungen, zu denen die Aktien gewährt werden, bewertet. Die Kennziffer TSR fließt als Markbedingung in die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts am Bewertungsstichtag ein. Bei den anderen nicht marktbasierten Ausübungsbedingungen überprüft der Konzern während des Erdienungszeitraums seine Schätzung bezüglich der Anzahl der Eigenkapitalinstrumente. Änderungen der ursprünglichen Schätzungen werden, sofern vorhanden, erfolgswirksam erfasst und eine entsprechende Anpassung im Eigenkapital vorgenommen.

In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen Parameter des Bewertungsmodells (Monte- Carlo Simulation) zur langfristigen variablen Vergütung des Vorstandes (LTI) für die LTI Tranche 2021 und 2020 dargestellt:

 

Für das Geschäftsjahr 2021 und 2020 bestanden jeweils zwei Gewährungstage, aufgrund eines späteren Eintrittzeitpunkts eines Vorstands. Annahmen zur Volatilität und Korrelation zwischen der AIXTRON-Aktie und der Vergleichsgruppe wurden auf Basis historischer Kursentwicklungen bestimmt.

 

Im Rahmen der LTI Tranche 2021 wurden am Tag der Gewährung 177.930 verfallbare Aktienzusagen mit einem gewichteten Durchschnitt der beizulegenden Zeitwerte von 15,54 EUR pro Zusage gewährt (LTI Tranche 2020: 26.474 verfallbare Aktienzusagen mit einem gewichteten Durchschnitt der beizulegenden Zeitwerte von 11,82 EUR pro Zusage). Zum 31.12.2024 bzw. 31.12.2023 werden die verfallbaren Aktienzusagen der LTI Tranche aus 2021 bzw. 2020 in unverfallbare Aktienzusagen gewandelt oder verfallen teilweise.

 

Im Geschäftsjahr 2021 ergab sich ein Personalaufwand aus allen anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente in Höhe von TEUR 3.860 (2020: TEUR 1.129).

Der Personalaufwand aus aktienbasierter Vergütung enthält den Anteil der langfristigen variablen Vorstandsvergütung, der in Aktien ausgezahlt wird (siehe Anmerkung 31).

 

23. Rückstellungen

 

Entwicklung und Zusammensetzung der Rückstellungen:

in
Tausend
EUR 
01.
01.
2021
Wechsel-
kurs
In-anspruch-nahme Auf-lös-ung Zu-führ-ung 31.
12.
2021
kurz-fristig lang-fristig
Personal 7.003 201 6.324 179 13.829 14.530 14.362 168
Gewähr-leist-
ungen
7.714 22 5.038 0 6.650 9.348 5.400 3.948
Droh-
verlust
46 2 7 0 0 41 41  0
Sonstige 5.404 81 3.780 122 6.290 7.873 7.468 405
Summe 20.167 306 15.149 301 26.769 31.792 27.271 4.521

 

 

Personalrückstellungen

 

Die Personalrückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaub, Gehaltskosten, Abfindungen und sonstige variable Gehaltsbestandteile als finanzielle Verbindlichkeiten.

 

Drohverlustrückstellungen

 

Die Drohverlustrückstellungen beinhalten Rückstellungen im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung den zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzen des Vertrages übertreffen. Dies betrifft im Wesentlichen Abnahmeverpflichtungen von Materialen, die über dem prognostizierten zukünftigen Bedarf liegen.

 

Gewährleistungen

 

Unter den Gewährleistungen werden die während der normalen Gewährleistungsfrist geschätzten, unvermeidbaren Kosten für Lieferung von Ersatzteilen und Serviceleistungen erfasst.

 

Sonstige Rückstellungen

 

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die geschätzten Aufwendungen für empfangene Dienstleistungen. In diesem Posten sind zudem die Pensionsrückstellungen enthalten. Es wird erwartet, dass sowohl zum 31. Dezember 2021 als auch zum 31. Dezember 2020 die kurzfristigen Rückstellungen innerhalb eines Jahres und die langfristigen Rückstellungen (exklusive der Pensionsrückstellungen) im Wesentlichen innerhalb des zweiten Jahres nach dem jeweiligen Bilanzstichtag in Anspruch genommen werden. 

 

24. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

 

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

 

in Tausend EUR 2021 2020
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 19.585 10.846
Sonstige Verbindlichkeiten aus Zuschüssen 3.629 4.819
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 979 734
Verbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer, Sozialversicherung 1.070 1.004
Verbindlichkeiten Umsatzsteuer 305 204
Sonstige Verbindlichkeiten 450 618
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 6.433 7.379
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 26.018 18.225

 

Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht annähernd ihrem Zeitwert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zuschüssen, Steuern und sonstige Verbindlichkeiten haben in der Regel ein Zahlungsziel von 90 Tagen nach Eingang der betreffenden Ware oder Erhalt der Dienstleistung.

23. Rückstellungen

Personalrückstellungen

 

Die Personalrückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaub, Gehaltskosten, Abfindungen und sonstige variable Gehaltsbestandteile als finanzielle Verbindlichkeiten.

 

Drohverlustrückstellungen

 

Die Drohverlustrückstellungen beinhalten Rückstellungen im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung den zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzen des Vertrages übertreffen. Dies betrifft im Wesentlichen Abnahmeverpflichtungen von Materialen, die über dem prognostizierten zukünftigen Bedarf liegen.

 

Gewährleistungen

 

Unter den Gewährleistungen werden die während der normalen Gewährleistungsfrist geschätzten, unvermeidbaren Kosten für Lieferung von Ersatzteilen und Serviceleistungen erfasst.

 

Sonstige Rückstellungen

 

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die geschätzten Aufwendungen für empfangene Dienstleistungen. In diesem Posten sind zudem die Pensionsrückstellungen enthalten. Es wird erwartet, dass sowohl zum 31. Dezember 2021 als auch zum 31. Dezember 2020 die kurzfristigen Rückstellungen innerhalb eines Jahres und die langfristigen Rückstellungen (exklusive der Pensionsrückstellungen) im Wesentlichen innerhalb des zweiten Jahres nach dem jeweiligen Bilanzstichtag in Anspruch genommen werden. 

 

24. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

 

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

 

in Tausend EUR 2021 2020
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 19.585 10.846
Sonstige Verbindlichkeiten aus Zuschüssen 3.629 4.819
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 979 734
Verbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer, Sozialversicherung 1.070 1.004
Verbindlichkeiten Umsatzsteuer 305 204
Sonstige Verbindlichkeiten 450 618
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 6.433 7.379
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 26.018 18.225

 

Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht annähernd ihrem Zeitwert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zuschüssen, Steuern und sonstige Verbindlichkeiten haben in der Regel ein Zahlungsziel von 90 Tagen nach Eingang der betreffenden Ware oder Erhalt der Dienstleistung.

25. Finanzinstrumente
 

Näheres zu den wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätzen und -methoden, die als Bewertungsgrundlagen zur Erstellung des Konzernabschlusses angewandt wurden und die sonstigen Rechnungslegungsgrundsätze, die relevant für das Verständnis des Abschlusses sind, sind aus Anmerkung 2 ersichtlich.

 

Ziele des Kreditrisikomanagements
 

Der Konzern versucht, die Effekte aus allen Risiken, die aufgrund von finanziellen Transaktionen auftreten könnten, zu minimieren. Wichtigste Aspekte sind dabei die Aufdeckung der Liquiditäts-, Kredit-, Zins- und Währungsrisiken, die sich aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Konzerns ergeben können.

Das zentrale Management des AIXTRON-Konzerns koordiniert den Zugang zu nationalen und internationalen Finanzinstitutionen. Darüber hinaus überwacht und verwaltet es mittels interner Risikoberichte die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Das Berichtswesen analysiert die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß der jeweiligen Risiken. Diese Risiken umfassen alle Aspekte des Unternehmens, einschließlich der finanziellen Risiken. Das Risikomanagement-System entspricht den Empfehlungen zur Unternehmensführung, wie sie im Deutschen Corporate Governance Kodex spezifiziert sind.

 

Liquiditätsrisiken
 

Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seinen bestehenden oder zukünftigen Verpflichtungen aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von flüssigen Mitteln nachzukommen. Die Steuerung von Liquiditätsrisiken ist eine der zentralen Aufgaben der AIXTRON SE. Auf der Grundlage einer regelmäßigen Finanz- und Liquiditätsplanung werden die Zahlungsfähigkeit und die damit verbundene Flexibilität des Konzerns jederzeit sichergestellt.

Zum 31. Dezember 2021 hatte der Konzern keine Bankverbindlichkeiten (2020: TEUR 0). Finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 26.018 (2020: TEUR 18.225) bestanden aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten, die alle innerhalb eines Jahres fällig sind. Diese sind zusammen mit einer Analyse der Laufzeiten aus Anmerkung 24 ersichtlich. Die langfristigen Verbindlichkeiten bestehen aus Leasingverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten. Eine Aufstellung nach Fristigkeiten der langfristigen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.052 (2020: TEUR 2.245) ist in Anmerkung 27 beschrieben. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 244 (2020: TEUR 372) haben eine Fälligkeit von länger als einem Jahr.

Zum 31. Dezember 2021 hielt der Konzern TEUR 352.694 an Bankeinlagen und Finanzinvestitionen (2020: TEUR 309.681), wie sie in den Anmerkungen 13, 17 und 18 beschrieben werden.

 

Bonitätsrisiko
 

Finanzielle Vermögenswerte, die einem allgemeinen Bonitätsrisiko ausgesetzt sind, sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankeinlagen sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte in Form von Finanzinvestitionen.

Der Konzern hält seine Bankeinlagen und Finanzinvestitionen bei Finanzinstituten mit einer guten Bonität. Das zentrale Management des Konzerns führt eine Risikoeinschätzung für jedes Finanzinstitut durch, mit dem Geschäftsbeziehungen unterhalten werden und setzt auf dieser Grundlage Kreditlinien bei den einzelnen Finanzinstituten fest. Zur Minimierung des Ausfallrisikos und Steuerung von Risikokonzentrationen werden diese Kreditlinien von Zeit zu Zeit einer Prüfung unterzogen.

Das maximale Engagement des Konzerns im Hinblick auf das Kreditrisiko ist der Gesamtbetrag der Forderungen, Finanzanlagen und Bankeinlagen, wie sie in den Anmerkungen 13, 16, 17 und 18 beschrieben werden.

Forderungen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, können wie in Anmerkung 25 beschrieben, maximal bis zu ihrem beizulegenden Zeitwert auf das Kreditrisiko angerechnet werden. Es werden keine Derivate oder ähnliche Instrumente zur Reduzierung des Kreditrisikos eingesetzt und es hat keine einfache oder kumulative Veränderung des beizulegenden Zeitwertes im Geschäftsjahr gegeben, die dem Kreditrisiko zurechenbar wäre.

 

Marktrisiko
 

Durch seine Geschäftsaktivitäten ist der Konzern Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Zinsänderungsrisiken sind als nicht wesentlich einzustufen, da der Konzern nur in geringer Höhe Zinserträge erwirtschaftet. Der Konzern verwendet keine derivativen Finanzinstrumente, um Zinsrisiken zu steuern. Termingelder werden bei den Banken des Unternehmens zu den üblichen Marktzinssätzen abgeschlossen, die bei der Anlage der Mittel für den jeweiligen Zeitraum und die Währung gültig sind. Die Finanzinvestitionen des Konzerns erfolgen in Fonds mit Sitz in der Europäischen Union und sind den Marktwertänderungen dieser Fonds ausgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich in der Einschätzung, Bewertung und Steuerung von Marktrisiken keine wesentlichen Änderungen ergeben.

 

Fremdwährungsrisiken
 

Zur Absicherung des Wechselkursrisikos verwendet der Konzern möglicherweise verschiedene Arten von derivativen Finanzinstrumenten. Dies umfasst auch Devisentermingeschäfte zur Absicherung des Wechselkursrisikos aus dem Export von Anlagen. Die wesentlichen Risiken für den Konzern ergeben sich aus Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar, Britische Pfund, Chinesischen Renminbi und Euro.

Die Buchwerte der zum Stichtag in Fremdwährung ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

 

Wechselkursrisiken werden regelmäßig überprüft und vom Konzern durch Sensitivitätsanalysen überwacht.

Fremdwährungssensitivitätsanalyse
 

Der Konzern ist durch seine weltweiten Aktivitäten hauptsächlich dem Wechselkursrisiko durch US-Dollar, Britische Pfund und Chinesische Renminbi ausgesetzt.

Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Unternehmens für den Fall einer 10%igen Wertänderung des Euros gegenüber dem US-Dollar. Eine positive Zahl weist auf einen Anstieg des Jahresergebnisses und des Eigenkapitals, eine negative Zahl auf einen Rückgang des Jahresergebnisses und des Eigenkapitals hin.

Die Sensitivitätsanalyse repräsentiert ausschließlich das Wechselkursrisiko zum Bilanzstichtag. Sie ermittelt sich aus einer 10%igen Neubewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche zum 31. Dezember auf US-Dollar, Britische Pfund oder Chinesische Renminbi lauten. Die Sensitivitätsanalyse beschreibt den Effekt, der sich aus einer 10%igen Abweichung des am Bilanzstichtag gültigen Wechselkurses ergibt. Sie gibt nicht den Effekt einer nachhaltigen 10%igen Veränderung der Wechselkurse über das gesamte Geschäftsjahr wieder.

 

Beizulegender Zeitwert und Vertragsvermögenswerte

 

Liquide Mittel, Kredite und Forderungen und bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen in Geschäftsjahr 2021 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte. Vertragsvermögenswerte fallen nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9.

Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

Bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, entspricht der beizulegende Zeitwert dem Buchwert.

Finanzielle Vermögenswerte 2021

Finanzielle Verbindlichkeiten 2021

Finanzielle Vermögenswerte 2020

Finanzielle Verbindlichkeiten 2020

26. Erhaltene Kundenanzahlungen – Vertragsverbindlichkeiten

 

Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Kundenanzahlungen entstehen, wenn eine Anzahlung vertraglich vereinbart wurde und diese Anzahlung, typischerweise zu Beginn des Vertrags, vom Kunden geleistet wird oder sie einen unbedingten, fälligen Zahlungsanspruch darstellt. Üblicherweise werden bis zu 50% des Vertragswerts als Anzahlung vereinbart.

AIXTRON erfasst die Verbindlichkeit und eliminiert diese in dem Maße wie Umsatzerlöse realisiert werden, bis die Verbindlichkeit vollständig erloschen ist. Bewegungen in den Vertragssalden für erhaltene Anzahlungen spiegeln die Veränderungen der offenen Kundenaufträge wider.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 40.278 realisiert, die aus zum Ende 2020 bestehenden Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen in Höhevon TEUR 50.824 resultieren. In 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 45.341 realisiert, die aus zum Ende 2019 bestehenden Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen in Höhe von TEUR 51.051 resultieren. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Umsätze aus Leistungsverpflichtungen erfasst, die in Vorjahren erfüllt wurden.

 

27. Leasing

 

Leasingverhältnisse als Leasingnehmer
 

Die undiskontierten Leasingverbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:

Anmerkung 11 enthält die von IFRS 16 geforderten Angaben zu den Abschreibungen für Leasingvermögenswerte nach den zugrunde liegenden Anlagenklassen, den Zugängen zu Leasingvermögenswerten und dem Buchwert der Leasingvermögenswerte am Ende der Berichtsperiode.

AIXTRON hat IFRS 16.6 bei der Bilanzierung von kurzfristigen Leasingverträgen und geringwertigen Leasingverträgen angewandt und die Aufwendungen auf linearer Basis verbucht.Ein ähnlicher Bestand an kurzfristigen Leasingverträgen besteht zum Berichtszeitpunkt.

Der Konzern mietet bestimmte Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge im Rahmen verschiedener Leasing-Vereinbarungen. Für den wesentlichen Teil der Leasingvereinbarungen über Gebäude bestehen Mietverlängerungsoptionen seitens des Konzerns. Die Leasingvereinbarungen haben in der Regel eine Laufzeit zwischen einem und zehn Jahren. In keinem der Leasingverhältnisse sind bedingte Mietzahlungen vorgesehen.

 

28. Restrukturierungskosten

 

Im zweiten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die OLED Aktivitäten des Konzerns zunächst restrukturiert und auf den chinesischen Markt ausgerichtet. Im Zuge dessen wurde die Belegschaft der APEVA Co. Ltd in Korea und der APEVA SE in Deutschland reduziert. Dafür wurden im ersten Halbjahr 2021 Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.233 im Wesentlichen für Abfindungen und sonstige personalbezogene Aufwendungen erfasst.

Da sich auch auf diesem Markt die Kunden noch schneller als ursprünglich erwartet für Micro LED als technologische Basis für die Entwicklung der nächsten Generation von Displays entscheiden, haben die Gesellschafter von APEVA beschlossen, nicht weiter in APEVA zu investieren und die APEVA-Gruppe abzuwickeln.

Aufgrund dieser Entwicklung wurden im vierten Quartal 2021 zusätzliche Aufwendungen für Wertminderungen und sonstige Kosten für die weitere Abwicklung in Höhe von insgesamt TEUR 655 erfasst.

Die Aufwendungen entfielen auf die folgenden Bereiche:

29. Sonstige Verpflichtungen

30. Eventualschulden

 

Im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ist der Konzern gelegentlich Partei in Rechtsstreitigkeiten oder kann mit Klagen bedroht werden. Der Vorstand analysiert diese Sachverhalte regelmäßig unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten einer Abwendung und der Abdeckung möglicher Schäden durch Versicherungen und bildet, wenn nötig, angemessene Rückstellungen. Es wird nicht erwartet, dass derartige Sachverhalte einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage haben werden.

 

31. Nahestehende Unternehmen und Personen

 

Zu den nahestehenden Personen des Konzerns gehören die Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder sowie ihre nahen Angehörigen.

Die Angaben zur Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns stellen sich wie folgt dar:

Die Angabe der aktienbasierten Vergütung bezieht sich auf den beizulegenden Zeitwert von Aktienoptionen zum Tag der Gewährung sowie die in Aktien zu vergütenden Tantiemeanteile für das Geschäftsjahr.

Zur Individualisierung sowie zu weiteren Details der Bezüge von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.

 

32. Konzernunternehmen
 

Die AIXTRONSE übt einen beherrschenden Einfluss auf folgende Tochtergesellschaften aus:

Alle Unternehmen des Konzerns sind in der Lieferung von Ausrüstung für die Halbleiterindustrie tätig oder Entwicklungseinrichtungen. Die Entwicklung und Fertigung der Maschinen erfolgt an den Standorten in Deutschland und England. Service und Vertrieb wird an allen Standorten angeboten.



33. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag


Es liegen keine Erkenntnisse über wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor, die zu einer anderen Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens führen würden.

 

34. Abschlussprüferhonorar
 

Das im Konzernabschluss als Aufwand erfasste Abschlussprüferhonorar für die weltweit beauftragten Gesellschaften des Deloitte-Netzwerks beträgt:

Davon entfallen auf den Konzernabschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf TEUR 447 für die Abschlussprüfung (2020: TEUR 399), TEUR 101 für sonstige Bestätigungsleistungen (2020: TEUR 31), TEUR 4 für Steuerberatungsleistungen (2020: TEUR 41) und TEUR 0 für sonstige Leistungen (2020: TEUR 2).

Die Honorare für sonstige Bestätigungsleistungen enthalten Honorare für Prüfungen nach EEG, KWKG und den nichtfinanziellen Konzernbericht.

35. Mitarbeiter

 

Der durchschnittliche Personalbestand entwickelte sich wie folgt:

36. Aufsichtsrat und Vorstand
 

Aufsichtsrat
 

  • Kim Schindelhauer
    Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 2002
    Dipl.-Kaufmann
  • Frits van Hout
    Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 2019
    Unternehmer
    Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:
    • Bambi Belt Holding BV, Eindhoven/Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats)
    • Kendrion NV, Amsterdam/Niederlande (Vorsitzender des Aufsichtsrats, seit 12. April 2021)
    • SmartPhotonics BV, Eindhoven/Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats, seit 31. Mai 2021)
  • Prof. Dr. Andreas Biagosch
    Mitglied des Aufsichtsrats seit 2013
    Unternehmer
    Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:
    • Ashok Leyland Limited, Chennai/Indien (Non-Executive Director)
    • Wacker Chemie AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats)
    • Hinduja Leyland Finance Limited, Chennai/Indien (Non-Executive Director, bis 9. November 2021)
    • Athos Service GmbH, München (Vorsitzender des Beirats)
  • Prof. Dr. Anna Weber
    Mitglied des Aufsichtsrats seit 2019
    Professorin für ABWL, insbesondere Externes Rechnungswesen
    Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
  • Prof. Dr. Petra Denk
    Mitglied des Aufsichtsrats seit 2011
    Professorin für Betriebs- und Energiewirtschaft
    • Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:
      Pfisterer Holding AG, Winterbach (Mitglied des Aufsichtsrats)
      BKW AG, Bern/Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats, seit 7. Mai 2021)

 

Vorstand

 

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 folgende Vorstandsmitglieder:

  • Dr. Felix Grawert
    Aachen, Vorsitzender des Vorstands und Chief Executive Officer (CEO), Vorstand seit 2017
  • Dr. Jochen Linck
    Aachen, Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer (COO), Vorstand seit 2020
  • Dr. Christian Danninger
    Köln, Mitglied des Vorstands und Chief Financial Officer (CFO), Vorstand seit 1. Mai 2021
  • Dr. Bernd Schulte
    Aachen, Mitglied des Vorstands bis 31. März 2021
    Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:
    • Süss Microtec SE, Garching (Mitglied im Aufsichtsrat seit 6. November 2020)

37. Wesentliche Rechnungslegungsgrundlagen und Schlüsselquellen von Schätzungen und Unsicherheiten

 

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses ist es erforderlich, dass durch das Management Schätzungen vorgenommen sowie Annahmen getroffen werden, wodurch die Höhe der berichteten Beträge und die diesbezüglichen Anhangsangaben beeinflusst werden. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Ermessensausübungen des Vorstands im Rahmen der Anwendung der IFRS haben bedeutenden Einfluss auf die nachfolgend beschriebenen Rechnungslegungssachverhalte, die einen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss haben.

Umsatzrealisierung
 

Die Umsatzrealisierung für die meisten Anlagenlieferungen an Kunden erfolgt im Allgemeinen in zwei Schritten. Ein Teil des Umsatzes wird dabei mit Lieferung der Anlage, der andere Teil nach der Installation und Kundenabnahme vor Ort realisiert (siehe Anmerkung 2 (N)). Auf der Grundlage von Erfahrungswerten geht der Konzern davon aus, dass diese Methode geeignet ist, die Umsatzerlöse ordnungsgemäß darzustellen. Die durch den Vorstand getroffenen Annahmen beinhalten auch eine Einschätzung, ab welchem Zeitpunkt die Verfügungsgewalt an den Kunden übergegangen ist.

Bewertung von Vorräten
 

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Im Rahmen dieser Bewertung sind Annahmen bezüglich veralteter Materialien zu treffen. Dabei sind Schätzungen bezüglich der prognostizierten Produktnachfrage sowie der Preisentwicklung vorzunehmen, welche wesentlichen Änderungen unterliegen können. Der Buchwert der Vorräte ist in Anmerkung 15 dargestellt. Wie in Anmerkungen 3 und 15 erläutert, entstanden dem Unternehmen in den Jahren 2021 und 2020 Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.851, bzw. TEUR 1.918, die im Wesentlichen aus Änderungen früherer Annahmen bezüglich des Nettoveräußerungswerts sowie überschüssiger und veralteter Vorräte resultieren. In zukünftigen Perioden könnten Wertminderungen aufgrund unterschiedlicher Faktoren notwendig sein. Darunter fallen beispielsweise eine rückläufige Produktnachfrage, technologische Überalterung zurückzuführen auf neue Produkte und technologischen Fortschritt oder Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld, die Einfluss auf die Marktpreise der Produkte des Unternehmens haben könnten. Diese Einflussfaktoren können in zukünftigen Perioden zu einer Anpassung der Bewertung der Vorräte führen und einen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage des Unternehmens haben.

Ertragsteuern
 

Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management eine Schätzung der künftig zur Verfügung stehenden zu versteuernden Einkommen. Dabei wird für die Muttergesellschaft AIXTRON SE ein Planungshorizont von 12 Monaten in der Regel nicht überschritten. Die ausgewiesenen latenten Steuerforderungen könnten sich verringern oder erhöhen, falls die Schätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen gesenkt oder erhöht werden oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile zeitlich oder bezüglich des Umfangs beschränken. Der Buchwert der latenten Steuerforderungen ist in Anmerkung 14 dargestellt.

Rückstellungen
 

Rückstellungen sind Verpflichtungen, deren zeitliches Eintreten oder Betrag ungewiss ist. Der Konzern überprüft an jedem Bilanzstichtag die Bewertung der als Rückstellung bilanzierten Verpflichtungen und passt den Wert an, wenn dies notwendig ist. Aufgrund der Ungewissheit des Zeitpunkts oder der Höhe der Inanspruchnahme muss der Konzern Annahmen bezüglich der Bewertung von Rückstellungen treffen. Die Höhe der tatsächlichen Verpflichtung kann von den Schätzwerten abweichen. Details zu den Rückstellungen sind in Anmerkung 23 dargestellt.

Rechtsstreitigkeiten
 

Im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ist der Konzern gelegentlich Partei in Rechtsstreitigkeiten oder kann mit Klagen bedroht werden. AIXTRON geht basierend auf der Einschätzung seiner Rechtsberater davon aus, dass die bekannten Sachverhalte wahrscheinlich keinen wesentlichen negativen Effekt auf die Ertragslage oder das operative Geschäfts des Konzerns haben werden. AIXTRON sind keine Klagen bekannt, die möglicherweise einen wesentlichen negativen Effekt auf die Ertragslage oder das operative Geschäft des Konzerns haben werden.

COVID-19-Pandemie
 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Geschäftsbetrieb werden im zusammengefassten Lagebericht erläutert. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss 2021 sind unwesentlich und es wird ebenfalls erwartet, dass die Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2022 unwesentlich sein werden.

Herzogenrath, 23. Februar 2022
AIXTRON SE

Der Vorstand

 

WEITERE INFORMATIONEN

Versicherung der gesetzlichen Vertreter im

Konzernabschluss

Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß §§ 297 Abs. 2 Satz 4 und 315 Abs. 1 Satz 5 HGB für den Konzernabschluss:

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

Herzogenrath, 23. Februar 2022
AIXTRON SE

Der Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

 

An die AIXTRON SE, Herzogenrath


VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der AIXTRON SE, Herzogenrath, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der AIXTRON SE, Herzogenrath, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB einschließlich der darin enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance sowie den nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315b und 315c HGB, auf die jeweils im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB einschließlich der darin enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance sowie des nichtfinanziellen Konzernberichts nach §§ 315b und 315c HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Umsatzrealisierung aus Mehrkomponentenverträgen einschließlich Periodenabgrenzung

2. Bewertung aktiver latenter Steuern

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss)

b) Prüferisches Vorgehen

1. Umsatzrealisierung aus Mehrkomponentenverträgen einschließlich Periodenabgrenzung

a) In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse von TEUR 428.954 ausgewiesen. Davon resultiert ein wesentlicher Teil aus der Abwicklung von Kundenaufträgen, die mehrere Leistungsverpflichtungen enthalten. Es handelt sich vornehmlich um die kundenspezifische Produktion und Lieferung von Halbleiteranlagen sowie deren Installation beim Kunden. Zusätzlich werden im Einzelfall auch die Lieferung von dazugehörigen Ersatzteilen und/oder die Gewährung von gesondert zu bewertenden Serviceleistungen wie z.B. von Wartungsleistungen und/oder eine über den üblichen Zeitraum hinausgehende Gewährleistungsperiode vertraglich vereinbart. Im Rahmen des technischen Abnahmeprozesses der Anlagen werden unter Umständen zusätzliche Leistungen erforderlich, die ebenfalls bei der Umsatzrealisierung zu berücksichtigen sind. In der Regel wird im Vertrag mit dem Kunden ein Transaktionspreis für die Anlage und die übrigen Komponenten wie Installation, Ersatzteilpakete, Services und Garantieverlängerung vereinbart, so dass eine Aufteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen anhand der relativen Einzelveräußerungspreise notwendig ist. Mit Ausnahme von über den üblichen Zeitraum hinausgehenden Gewährleistungsperioden werden die Leistungsverpflichtungen zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt und der dazugehörige Erlös realisiert. Die Festlegung des Realisationszeitpunktes der Umsatzerlöse aus mehrere Leistungsverpflichtungen umfassenden Verträgen und die Periodenabgrenzung im Rahmen der Umsatzrealisierung bedingen als Folge der hohen Individualität der Kundenverträge sowie der Komplexität der Anlagen ermessensbehaftete Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Infolgedessen haben wir diesen Sachverhalt als besonders bedeutend eingestuft.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Umsatzerlösen sind im Abschnitt 2 „Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ unter N „Umsatzerlöse“ sowie im Abschnitt 3 „Segmentberichterstattung und Umsatzerlöse“ des Konzernanhangs enthalten.

b) Zunächst haben wir die wesentlichen Prozesse von der Auftragsannahme bis zur -abwicklung einschließlich der Prüfung der Ausgestaltung, Implementierung und Funktionsfähigkeit der rechnungslegungsbezogenen Kontrollen zur Umsatzrealisierung aufgenommen und beurteilt. Hierbei wurden insbesondere die Kontrollen über die Aufteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen, die vollständige Erbringung der Lieferungen und Installationsleistungen und die periodengerechte Erfassung der Anlagenlieferungen und Installationsleistungen auf ihre Wirksamkeit geprüft. Für eine auf der Grundlage einer geschichteten und zufallsbasierten Auswahl anhand eines repräsentativen Sampling-Verfahrens gezogene Stichprobe an Anlagenlieferungen und Installationsleistungen wurden folgende Prüfungshandlungen vorgenommen:

  • Anlagenlieferungen: Prüfung des Vorliegens eines Kundenauftrags, Beurteilung der Allokation des Transaktionspreises anhand der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Liefer- und Leistungskomponenten basierend auf einer Würdigung des zugrunde liegenden Vertrags, Prüfung des Realisations-zeitpunkts nach vertraglich vereinbarten Konditionen, insbesondere der Incoterms anhand der Abnahmeprotokolle und anhand von Speditionsübernahme- und Abliefernachweisen.
  • Installationsleistungen: Prüfung des Vorliegens eines vom Kunden unterschriebenen Endabnahmeprotokolls einschließlich der Würdigung der Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich noch ausstehender Arbeiten sowie gegebenenfalls vorliegender vertraglicher Nebenabreden mit dem Kunden hinsichtlich zu erbringender zusätzlicher Leistungen und der entsprechenden Abgrenzung der Umsatzerlöse.
  • Beurteilung der Vollständigkeit und Angemessenheit der relevanten Angaben im Konzernanhang.

2. Bewertung aktiver latenter Steuern

a) In der Konzernbilanz werden unter dem Posten „Latente Steuerforderungen“ aktive latente Steuern in Höhe von insgesamt TEUR 24.735 (das entspricht 3,3 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Diese wurden auf Basis der Steuerplanung des Konzerns ermittelt und beruhen überwiegend auf steuerlichen Verlustvorträgen (TEUR 23.649) sowie auf abzugsfähigen, in Folgejahren sich umkehrenden Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Buchwerten (TEUR 1.086). Der wesentliche Teil der aktivierten latenten Steuern (TEUR 20.714) resultiert aus der Muttergesellschaft AIXTRON SE, die über umfangreiche Verlustvorträge verfügt. Die gesetzlichen Vertreter halten für die Muttergesellschaft eine Schätzung von steuerlichen Ergebnissen über einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag hinaus bei einem Technologieunternehmen mit großen Nachfrageschwankungen und volatilen Ergebnissen für nicht sachgerecht ableitbar. Daher wurden die latenten Steuern auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen in Bezug auf die Muttergesellschaft AIXTRON SE nur insoweit angesetzt, wie sie voraussichtlich in 2022 genutzt werden können. Die aktiven latenten Steuern in Bezug auf die Muttergesellschaft AIXTRON SE werden zum aktuell gültigen Ertragsteuersatz von 32,8 % bewertet. Die übrigen aktivierten latenten Steuern resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen und abzugsfähigen Differenzen bei den ausländischen Tochterunternehmen der AIXTRON SE. Für diese wurde aufgrund der Tatsache, dass sie weitestgehend über Cost-Plus-Vereinbarungen mit der Muttergesellschaft abgesichert sind und die Muttergesellschaft die wesentlichen Risiken trägt, ein Zeitraum von drei Jahren für die Steuerplanung unter Anwendung der jeweiligen lokalen Steuersätze zugrunde gelegt.

Das Ergebnis der Berechnung der aktiven latenten Steueransprüche ist von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter über die Realisierbarkeit von steuerlichen Entlastungen aus Verlustvorträgen abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet. Aus diesem Grund haben wir die Bewertung der latenten Steuern als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens zu den latenten Steuern sind im Abschnitt 14 des Konzernanhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Zum Zweck der Risikobeurteilung haben wir uns unter anderem ein Bild von der Planungstreue in der Vergangenheit gemacht. Wir haben zunächst die Angemessenheit der Bewertungsverfahren geprüft. Allgemeine und branchenspezifische Markterwartungen der gesetzlichen Vertreter der AIXTRON SE haben wir mit externen Quellen abgestimmt.


Im Rahmen unserer Prüfung der steuerlichen Sachverhalte haben wir interne Spezialisten aus dem Bereich Steuern in das Prüfungsteam eingebunden. Mit deren Unterstützung haben wir die eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Validierung der Planungsannahmen und Erfassung von Steuersachverhalten beurteilt. Ferner haben wir im Hinblick auf die Steuerplanung den Ansatz der latenten Steuern und die Begründungen der gesetzlichen Vertreter hierfür hinterfragt. Die Werthaltigkeit der aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge haben wir auf Basis unternehmensinterner Prognosen und der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planung über die zukünftige steuerliche Ertragssituation der AIXTRON SE sowie ihrer wesentlichen Tochterunternehmen beurteilt und die Angemessenheit der verwendeten Planungsgrundlage gewürdigt. Weiterhin haben wir die Überleitungsrechnung zwischen dem unter Anwendung des gewichteten Konzernsteuersatzes erwarteten Steueraufwand und dem ausgewiesenen Steueraufwand nachvollzogen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

  • den Bericht des Aufsichtsrats,
  • die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB einschließlich der darin enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance, auf die im Abschnitt „Rechtliche Angaben“ des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird,
  • den nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315b und 315c HGB, auf den im Abschnitt „Rechtliche Angaben“ im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird,
  • die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB bzw. nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht und
  • alle übrigen Teile des Geschäftsberichts,
  • aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex einschließlich der weiteren Berichterstattung über Corporate Governance, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, und auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen

Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.



Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei, die den SHA-256-Wert 8A92B40D93B1C77570DCC62AD- 1B3F2E68CBB059EDCCB71E9DE08C9F30C0C7195 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards:

Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEFUnterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEFUnterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Oktober 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1996 als Konzernabschlussprüfer der AIXTRON SE, Herzogenrath, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT – VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist André Bedenbecker.

Düsseldorf, den 23. Februar 2022
Deloitte GmbH

(André Bedenbecker)                (Dr. Peter Dittmar)

Wirtschaftsprüfer                      Wirtschaftsprüfer


Finanzkalender

 

05. Mai 2022 Veröffentlichung der Ergebnisse
des 1. Quartals 2022
25. Mai 2022 Ordentliche Hauptversammlung
2022, virtuell
28. Juli 2022 Veröffentlichung der Ergebnisse
des 1. Halbjahres 2022
27. Oktober 2022 Veröffentlichung der Ergebnisse
des 3. Quartals 2022

 

 

Impressum

 


Herausgeber: AIXTRON- Gruppe, Herzogenrath, Deutschland

Redaktion: Investor Relations & Corporate Communications, AIXTRON-Gruppe, Deutschland

Abschlussprüfer: Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Deutschland

Konzeption und Design: EQS Group AG, München, Deutschland

 

Zukunftsgerichtete Aussagen
 

Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Formulierungen wie „können“, „werden“, „erwarten“, „rechnen mit“, „erwägen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „fortdauern“ und „schätzen“, Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen geben die gegenwärtigen Einschätzungen, Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON-Vorstands, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON-Einflussbereiches liegen, basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Risikobericht des Geschäftsberichts, beschrieben hat, sich aber nicht auf solche beschränken. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.

Service

AIXTRON SE (Headquarters)

AIXTRON 24/7 Technical Support Line

AIXTRON Europe

AIXTRON Ltd (UK)

AIXTRON K.K. (Japan)

AIXTRON Korea Co., Ltd.

AIXTRON Taiwan Co., Ltd. (Main Office)

AIXTRON Inc. (USA)

Produkte

Vincent Meric
Vice President Marketing

Karriere

Laura Preinich
Recruiter

Tom Lankes
Talent Acquisition Expert - Ausbildungsleitung

Nachhaltigkeit 

Christoph Pütz
Senior Manager ESG & Sustainability

Unternehmen & Investor Relations

Carsten Werle
Director Investor Relations (Interim)

Forschung & Entwicklung

Prof. Dr. Michael Heuken
Vice President Advanced Technologies

Presse & Öffentlichkeitsarbeit

Ragah Dorenkamp
Director Corporate Communications