Angaben zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen gemäß § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 AktG

Gemäß §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG müssen Aufsichtsrat und Vorstand von Gesellschaften, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festlegen. Der DCGK spiegelt diese Regelungen in Grundsatz 3 und Grundsatz 9 Satz 2 DCGK 2020 für den Vorstand und in der Empfehlung C.1 Satz 2 DCGK 2020 für den Aufsichtsrat wider.

AIXTRON strebt an, sowohl den Frauenanteil als auch die Internationalität der Mitarbeiter und Führungskräfte zu steigern. Dabei ist das Unternehmen in erster Linie der fachlichen und sozialen Qualifikation aller Mitarbeiter verpflichtet. 

Der Aufsichtsrat der AIXTRON SE hat folgende Zielgrößen für den Frauenanteil zur Erreichung bis zum 31. Dezember 2025 festgelegt:

 

 

 

 

Seit der erstmaligen Festlegung der Zielgrößen zur Erreichung bis zum 31.12.2021 ist der Aufsichtsrat der AIXTRON SE von sechs auf fünf Mitglieder verkleinert worden. Dem fünfköpfigen Aufsichtsrat gehören zwei Frauen an, womit sich der Anteil der weiblichen Aufsichtsräte auf 40% belief.  Die aktuelle Vorstandsbesetzung entspricht der für den Vorstand festgesetzten Zielgröße.

Der Vorstand der AIXTRON SE hat es sich zum Ziel gesetzt, Frauen im Unternehmen gezielt zu fördern. Dieser Vorgabe entsprechend hat der Vorstand die Zielgrößen für den Frauenanteil nun auf 10% für die erste Ebene unter dem Vorstand und auf 20% für die zweite Ebene unter dem Vorstand angehoben. Diese Ziele sollen bis zum 31. Dezember 2025 erreicht werden.

 

 

Die Gesellschaft hat die gesetzten Zielgrößen im Jahr 2021 somit erreicht.

Nach erfolgreicher Besetzung offener Posten im Vorstand, bei der der Aufsichtsrat das Diversitätskonzept berücksichtigt und im Rahmen dessen auch weibliche Kandidatinnen in Betracht gezogen wurden, ist der Generationenwechsel im Vorstand abgeschlossen. Ausgehend von der nun vorliegenden Struktur sind keine Änderungen in der Zusammensetzung geplant, so dass die bis zum 31. Dezember 2025 geltende Zielvorgabe für den Anteil von Frauen im Vorstand konsequenterweise auf 0% festgelegt wurde. Der Frauenanteil im Vorstand findet Beachtung im Rahmen der langfristigen Nachfolgeregelung.

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