23. Mai 2016 | Ad Hoc Mitteilung

GCI plant Übernahmeangebot für AIXTRON SE

AIXTRON SE  / Schlagwort(e): Firmenübernahme

23.05.2016 07:44

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Ad Hoc Meldung gemäß § 15 WpHG

GCI plant Übernahmeangebot für AIXTRON SE

Herzogenrath, 23. Mai 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG) (AIXTRON)
und die Grand Chip Investment GmbH (Grand Chip Investment) als 100%ige
Tochtergesellschaft des Fujian Grand Chip Investment Fund LP (FGC) haben
heute eine Vereinbarung über die Übernahme von AIXTRON getroffen
(Vereinbarung). Der Fujian Grand Chip Investment Fund LP ist ein
chinesischer Investmentfonds, der zu 51% von dem chinesischen Geschäftsmann
Zhendong Liu und zu 49% von der Xiamen Bohao Investment Ltd. gehalten wird.

In Übereinstimmung mit der Vereinbarung hat die Grand Chip Investment heute
ihre Entscheidung veröffentlicht, ein freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot zu unterbreiten, um alle ausstehenden Aktien von AIXTRON,
inklusive der durch American Depositary Shares (ADS) repräsentierten
Stammaktien, zu erwerben. Den Aktionären von AIXTRON soll dazu 6,00 Euro
pro Aktie in bar angeboten werden. Das entspricht einer
Unternehmensbewertung von AIXTRON inklusive liquider Mittel in Höhe von
rund 670 Millionen Euro und einer Prämie von 50,7% gegenüber dem
gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen Börsenkurs vor der Bekanntgabe
der Übernahmeabsicht. Das Übernahmeangebot soll bestimmten Bedingungen
unterliegen. Dazu gehört die Zustimmung durch die Aufsichtsbehörden sowie
eine Mindestannahmeschwelle von 60% aller sich im Umlauf befindlichen
AIXTRON-Aktien.

Die Vereinbarung regelt die Ziele und die Eckpunkte der beabsichtigten
Transaktion mit FGC sowie der weiteren Strategie. FGC beabsichtigt,
AIXTRON's Strategie auch weiterhin zu unterstützen. Auch die F&E-Kompetenz
und bestehende Technologien von AIXTRON sollen in den vorhandenen
Technologiezentren verbleiben. FGC hat außerdem zugestimmt, dass AIXTRON
seine Technologie und sein IP-Portfolio stärken soll, das bei AIXTRON u.a.
in Deutschland verbleibt. Die globale Struktur von AIXTRON - mit drei
Technologiezentren in Herzogenrath (Deutschland), Cambridge
(Großbritannien) und Sunnyvale (USA) - soll unverändert bleiben. Weitere
internationale Technologie-Zentren können künftig hinzukommen. Der Rechts-
und Firmensitz von AIXTRON und der operative Betrieb werden in Herzogenrath
verbleiben.

Nach erfolgreicher Übernahme soll Martin Goetzeler Vorstandsvorsitzender
von AIXTRON und Dr. Bernd Schulte Chief Operating Officer (COO) bleiben.
Bei erfolgreichem Abschluss der Transaktion ist beabsichtigt, dass die
Grand Chip Investment vier Kandidaten für den weiterhin aus sechs
Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat nominiert.

Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations & Konzernkommunikation      
T: +49 (2407) 9030-444   
F: +49 (2407) 9030-445   
invest@aixtron.com 

Über AIXTRON
Die AIXTRON SE ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die
Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen
Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und
Repräsentanzen in Asien, den USA und Europa. Die Produkte der Gesellschaft
werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von
leistungsstarken Bauelementen für elektronische und opto-elektronische
Anwendungen auf Basis von Verbindungs-, Silizium- oder organischen
Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl
innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu
gehören beispielsweise LED- und Displaytechnologie, Datenspeicherung und -
übertragung, Energiemanagement und -umwandlung, Kommunikation, Signal- und
Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.

Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT(R), AIXTRON(R), Atomic Level
SolutionS(R), Close Coupled Showerhead(R), CRIUS(R), Gas Foil Rotation(R),
OVPD(R), Planetary Reactor(R), PVPD(R), TriJet(R), Optacap(TM)

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ:
AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die
Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der "Safe
Harbor"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation
Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten",
"rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben",
"fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche
Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche
zukunftsgerichteten Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und
Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und
Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die
zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die tatsächlichen Ergebnisse und
Trends können wesentlich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen
abweichen. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die
tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der
Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen
Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die
Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen
für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen,
Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der
Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen,
Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der
Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs,
Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel,
Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen
bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung
der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die
AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen aufgeführt und bei der U.S.
Securities and Exchange Commission eingereicht hat. In dieser Mitteilung
enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen
Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit
verfügbaren Informationen und haben Gültigkeit zum Zeitpunkt dieser
Mitteilung. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder
Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen,
künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche
rechtliche Verpflichtung besteht.


23.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  AIXTRON SE
              Dornkaulstraße 2
              52134 Herzogenrath
              Deutschland
Telefon:      +49 (2407) 9030-0
Fax:          +49 (2407) 9030-40
E-Mail:       invest@aixtron.com
Internet:     www.aixtron.com
ISIN:         DE000A0WMPJ6, US0096061041
WKN:          A0WMPJ, A0D82P
Indizes:      TecDAX
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
              in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart; Terminbörse EUREX;
              Nasdaq
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIXTRON®, Atomic Level Solutions®, Close Coupled Showerhead®, CRIUS®, EXP®, EPISON®, Gas Foil Rotation®, Optacap™, OVPD®, Planetary Reactor®, PVPD®, STExS®, Trijet®

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