26. Mai 2014 | Finanznachrichten

AIXTRON SE: Veränderungen im Vorstand / Finanzvorstand Wolfgang Breme verlässt AIXTRON / Vorstand besteht zukünftig aus zwei Mitgliedern / Vorstandsvertrag von Dr. Bernd Schulte wird verläng


AIXTRON SE / Schlagwort(e): Personalie/Strategische Unternehmensentscheidung

26.05.2014 / 19:38


AIXTRON: Veränderungen im Vorstand
Finanzvorstand Wolfgang Breme verlässt AIXTRON
Vorstand besteht zukünftig aus zwei Mitgliedern
Vorstandsvertrag von Dr. Bernd Schulte wird verlängert

Aachen, 26. Mai 2014 - AIXTRON SE (ISIN DE000A0WMPJ6), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass Finanzvorstand Wolfgang Breme den Konzern zum 31. Mai 2014 in gegenseitigem Einvernehmen verlässt und sich einer neuen beruflichen Aufgabe außerhalb des Unternehmens widmet.

"Der Aufsichtsrat stimmte der Auflösung seines Dienstvertrages zum 31.5.2014 zu und bedauert Herrn Bremes Ausscheiden." sagt Kim Schindelhauer, Aufsichtsratsvorsitzender bei AIXTRON und dankt Breme für seinen Einsatz "Herr Breme leistete mit besonderem persönlichen Einsatz entscheidende Beiträge zur erfolgreichen Entwicklung und finanziellen Stabilität des Konzerns in den vergangenen neun Jahren. Aufsichtsrat, Vorstand und das AIXTRON Team wünschen ihm alles Gute für seine Zukunft".

Die Position des Finanzvorstands wird nicht neu besetzt. Der Vorstandsvorsitzende Dipl.-Kfm. Martin Goetzeler wird die Aufgaben von Herrn Breme übernehmen. Der Vertrag des amtierenden Vorstands für das operative Geschäft, Dr. Bernd Schulte, wird um drei Jahre bis zum 31.3.2018 verlängert.

Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations und Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
invest@aixtron.com

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die tatsächlichen Ergebnisse und Trends können wesentlich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen aufgeführt und bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen und haben Gültigkeit zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.



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