28. Februar 2017 | Finanznachrichten

AIXTRON SE: Junge Aktien mit separater ISIN/WKN aus AIXTRON Aktienoptionsprogramm

DGAP-News: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung

28.02.2017 / 10:20
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Junge Aktien mit separater ISIN/WKN aus AIXTRON Aktienoptionsprogramm

Herzogenrath, 28. Februar 2017 - AIXTRON SE (FSE: AIXA; OTC: AIXNY), ein führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, ermöglicht Mitarbeitern über Aktienoptionsprogramme die Möglichkeit einer Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft.

Gemäß den Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2007 können derzeit Aktienoptionen zu Ausübungspreisen zwischen EUR 4,17 und EUR 26,60 pro Aktie ausgeübt werden. Junge Aktien aus Ausübung der oben genannten Optionen sind für das Geschäftsjahr 2016 nicht dividendenberechtigt und werden bis einschließlich zum Tag der Hauptversammlung am 09. Mai 2017 unter der separaten ISIN DE000A2E4085, WKN A2E408 an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.


Ergebnisverwendung

Der Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2016 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für das Geschäftsjahr 2016 wird keine Dividende gezahlt.


Kontakt:

Guido Pickert
Investor Relations und Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
E: invest@aixtron.com

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, OTC: AIXNY) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.


Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind.. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.



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