24. Oktober 2018 | Ad Hoc Mitteilung

AIXTRON und IRUJA Co. Ltd. unterzeichnen Joint Venture Vereinbarung

APEVA wird zum kompletten Systemanbieter für die OLED-Deposition

 

Herzogenrath, 24. Oktober 2018 - Die AIXTRON SE gibt heute eine Joint-Venture-Vereinbarung zwischen der AIXTRON SE, Deutschland, und der IRUJA Co. Ltd., Südkorea, zur Investition in APEVA, die AIXTRON-Tochtergesellschaft für OLED-Abscheidungstechnologien, bekannt. Der Abschluss des Joint Venture-Vertrags wird für 2018 erwartet.


IRUJA wird seine etablierte Automatisierungstechnologie für den Displaymarkt schrittweise in das Joint Venture einbringen und gleichzeitig Bareinlagen leisten. Im Gegenzug für diese Einlagen wird IRUJA in den kommenden Jahren eine Beteiligung an APEVA von bis zu 20% erlangen. Darüber hinaus wird IRUJA für APEVA zum lokalen Fertigungspartner in Korea und ermöglicht den Zugang zu lokalen, qualitativ hochwertigen Lieferanten und Fertigungsressourcen. AIXTRON hat seine innovativen OVPD-Technologien in die APEVA eingebracht, über die eine hocheffiziente und sehr gut kontrollierbare Abscheidung organischer Materialien ermöglicht wird. Basierend auf den Beiträgen beider Muttergesellschaften wird APEVA zu einem kompletten Systemanbieter für die Abscheidung der organischen Materialschichten innerhalb des OLED-Stacks.
 

Weitere Informationen zu dieser Transaktion finden Sie in den heute veröffentlichten AIXTRON Meldung zu diesem Joint Venture, verfügbar auf https://www.aixtron.com/de/investoren/news.


Kontakt:

Guido Pickert

Investor Relations & Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
invest@aixtron.com


Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.

 

Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind.. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.

Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT(R), AIXTRON(R), APEVA(R), Atomic Level SolutionS(R), Close Coupled Showerhead(R), CRIUS(R), EXP(R), EPISON(R), Gas Foil Rotation(R), Optacap(TM), OVPD(R), Planetary Reactor(R), PVPD(R), STExS(R), TriJet(R)

 

 

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