20. Januar 2017 | Ad Hoc Mitteilung

AIXTRON SE: Der Vorstandsvorsitzende Martin Goetzeler scheidet aus persönlichen Gründen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aus der Gesellschaft aus / AIXTRON Aufsichtsratsvorsitzender Herr

AIXTRON SE / Schlagwort(e): Personalie/Vertrag

20.01.2017 / 11:09 CET/CEST
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AIXTRON SE: Der Vorstandsvorsitzende Martin Goetzeler scheidet aus
persönlichen Gründen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aus der
Gesellschaft aus

AIXTRON Aufsichtsratsvorsitzender Herr Kim Schindelhauer übernimmt mit
Wirkung zum 1. März 2017 interimsmäßig die Position als
Vorstandsvorsitzender

Herzogenrath, 20. Januar 2017 - AIXTRON SE ("Unternehmen") (FSE: AIXA; OTC:
AIXNY) gibt bekannt, dass der amtierende Vorstandsvorsitzende der AIXTRON
SE, Herr Martin Goetzeler, das Unternehmen mit Ablauf seiner Bestellung zum
28. Februar 2017 aus persönlichen Gründen und in Einvernehmen mit dem
Aufsichtsrat der Gesellschaft verlässt.

Der Aufsichtsrat dankt Herrn Goetzeler für seinen großen Einsatz für
AIXTRON seit seiner Bestellung im März 2013 und wünscht ihm auf seinem
weiteren beruflichen Weg viel Erfolg.

Das ehemalige AIXTRON-Vorstandsmitglied und der derzeitige
Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Kim Schindelhauer, übernimmt interimsmäßig
Herrn Goetzelers Aufgaben als CEO und CFO zum 1. März 2017, bis ein
Nachfolger gefunden ist. Die eingeschlagene Strategie wird unverändert
fortgeführt.

Herr Professor Dr. Wolfgang Blättchen, bisher stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender, übernimmt für die Dauer der Vorstandstätigkeit
von Herrn Schindelhauer den Vorsitz im Aufsichtsrat.

Kontakt:

Guido Pickert

Investor Relations & Konzernkommunikation      
T: +49 (2407) 9030-444   
F: +49 (2407) 9030-445   
invest@aixtron.com   

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; OTC:
AIXNY) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.



Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die
Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der "Safe
Harbor"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation
Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten",
"rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben",
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Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und
Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die
zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die tatsächlichen Ergebnisse und
Trends können wesentlich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen
abweichen. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die
tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der
Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen
Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die
Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen
für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen,
Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der
Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen,
Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der
Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs,
Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel,
Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen
bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung
der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die
AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen aufgeführt hat. In dieser
Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den
gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm
derzeit verfügbaren Informationen und haben Gültigkeit zum Zeitpunkt dieser
Mitteilung. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder
Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen,
künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche
rechtliche Verpflichtung besteht.

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